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Mietrecht: Auto, Automobil, Autowaschen, Abstellen.

    Mietrecht: Automobil

    Auto siehe auch >>> Parkplatz oder Stellplatz und >>> Garagen

    Der Mieter darf einen PKW oder ein Motorrad im Hof des Hauses nur dann abstellen, wenn ihm dies der Vermieter erlaubt hat, oder wenn ihm ein PKW- Stellplatz dort mitvermietet wurde (LG Wuppertal WM 96, 267). Die Mitvermietung des Stellplatzes kann entweder in Form eines kekennzeichneten Platzes erfolgen oder pauschal auf einer bestimmten Fläche, ohne dass dort bestimmte Kennzeichnungen angebracht sind.

    Ohne Vereinbarung im Mietvertrag gibt es kein Recht, den PKW auf dem Gelände des Vermieters abzustellen. Daher wird Mietern dringend empfohlen, die an dem ensprechenden Haus gegebene Parksituation vor Abschluß des Mietvertrages zu prüfen.

    Autowaschen: In allen Bundesländern und Kommunen (teilweise auch in den Ortssatzungen für Wasser und Entwässerung) ist das Waschen von Kraftfahrzeugen ohne geeigneten Waschplatz mit Ölabscheider verboten.

    Mietrecht 03 – 2014 Mietrechtslexikon