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Mietrecht: Hausbock, Schäden an Wohnung

    Mietrecht: Hausbock, Hausbockversicherung

    >>>Umlage der Kosten einer Hausbockversicherung

    Im Wort oft verwechselt wird der Hausbock mit dem Gemeinen >>>Holzbock, Ixodes ricinus (L.), einer häufig in Wald und Feld anzutreffenden heimischen Zeckenart.

    Der Hausbock (Hylotrupes bajulus) ist der Zerstörer von Bauholz (Splintholz aller gängigen Nadelholzarten) , gegen den an dem bei uns sehr verbreitet verbauten und am meisten gefährdeten Fichtenholz ein vorbeugender chemischer Holzschutz für tragende und aussteifende Bauteile durchgeführt wird. Oft ist der Holzschutz aber mangelhaft, insbesondere wird gerne versäumt, die späteren Trocknungsrisse mit Holzschutz nachzubehandeln.

    Hausbockbefall ist mietrechtlich ein Mietmangel, für den Mieter aber regelmäßig nicht verantwortlich ist, denn der Befall erfolgt durch fliegende Insekten (Hausbockkäfer). Die aus den Eiern des Käfers schlüpfenden Larven richten die Schäden an.

    Das Zerstörungswerk der Hausbocklarven kann durchaus durchaus „Totalschäden“ in Dachstühlen anrichten. Sofern der Mieter keine Kenntniss von diesem Mangel hatte, ist er zur Minderung der Miete berechtigt, sofern die Nutzung seiner Wohnung durch den Schädlingsbefall beeinträchtigt wird. Daneben schuldet der Vernieter – je nach Sachlage im Einzelfall – Schadensersatz.

    Mietrecht 05 – 2012 Mietrechtslexikon