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Mietrecht MIETRECHTSLEXIKON
Das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht
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Rechenprogramm: gesetzliche
Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-
(RVG) für Anwaltshonorare bei Mietrechtsstreitigkeiten.
Der Anwalt kann die
gesetzlichen Gebühren für eine außergerichtliche
Tätigkeit nur fordern, wenn der Mandant mit ihm keine
Gebührenvereinbarung bei Auftragserteilung abgeschlossen hat.
Siehe >>>
Honorarvereinbarung. Zunächst berechnet der Anwalt nach
den gesetlichen Vorschriften den Gegenstands-oder Streitwert der
Rechtssache. Danach richtet sich die Höhe des Honorars. Das
Rechenprogramm verwendet die mittleren Honoraransätze. In sehr
umfangreichen und schwierigen Fällen kann das Honorar bis zu
etwa 40 % höher liegen. Zur Frage, wann und ob der Gegner die
Anwaltskosten ersetzen muss siehe
>>>Honorar |
| Sie
können sich keinen Anwalt leisten? >>>>
hier klicken ! (Prozesskostenhilfe) |
| Wenn
nicht über das Mietverhältnis als solches gestritten wird,
sondern um Teilaspekte z.B. die Kaution - müssen Sie zu einem
anderen Rechenprogramm wechseln >>>>
hier klicken ! |
| Honorare wenn es um das
Mietverhältnis selbst geht, also z. B. bei Kündigungen
und Räumung u. Räumungklagen. |
Monatsmiete eintragen
und in beliebiges Feld klicken - fertig ! - Alle Ergebnisse ablesen.
Monatsmiete
ohne Nebenkosten. Bei Mieterhöhung der Betrag, um den die Miete
monatlich steigen soll. Bitte beim Eintrag kein "Komma"
verwenden, sondern den "Punkt" für Dezimalen, Tausender
nicht abtrennen. |
€ |
| Das kostet eine
Beratung : § 13 RVG/ Geb.Satz: 0,55-fach Verzeichnis Nr. 2100
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| Leistungen: Der Anwalt berät
sie schriftlich oder mündlich in einer rechtlichen Angelegenheit.
Das muss keine einmalige Beratung sein ! Sie können
den Anwalt mehrfach - so oft Sie wollen -- in der gleichen
Angelegenheit um Rat fragen.
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| Das kostet die Beratung
bei gleichzeitiger Übernahme Ihrer Vertretung: |
Leistungen: Der Anwalt setzt
sich in Ihrem Auftrag mit der Gegenseite auseinander, er schreibt
an die Gegenpartei.
Auch mehrfache Schreiben, Beratungen und Antwortschreiben -
soweit diese die gleiche Sache betreffen. § 13 RVG / Geb.Satz:
1,3 Verz. Nr. 2400 |
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| Das kostet es, wenn der
Anwalt alles für Sie außergerichtlich erledigt. (mit
Vergleich) |
| Leistungen: Beratung mit Übernahme
der Vertretung und Verhandlungen mit der Gegenpartei und/oder Gutachtern
(auch telefonisch) sowie Abschluß einer Vereinbarung (Vergleich)
zur außergerichtlichen Erledigung der gesamten Rechtssache.
Wie lange und häufig der Anwalt verhandeln muss, spielt keine
Rolle. § 13 RVG / Geb. Satz 2,8 Verz. Nr. 2400 + 1000 |
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| Ergebnis: Das kostet die Prozessführung:
- Sie bezahlen nur etwas, wenn der Prozess ganz oder teilweise verloren
geht, - dann aber auch Gerichtskosten und die Kosten des Anwaltes
der Gegenseite. |
Zu beachten: Wenn
Sie den Anwalt schon vorher außergerichtlich beauftragt hatten,
muss der Anwalt 50 % des bereits bezahlten Honorars anrechnen, sofern
es sich um die gleiche Sache handelt.
Bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Gegners müssen
Sie ihren Anwalt bezahlen, auch wenn der Prozess gewonnen wurde. |
| Leistungen des Rechtsanwaltes:
Beratung, Anfertigung aller Schriftsätze, Vertretung bei
allen mündlichen Verhandlungen. In der 2. Instanz (z.B.
Berufung) sind die Gebühren um etwa 1/3 höher. |
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Zu beachten :
Kommt es erst vor Gericht zu einem Vergleich, dann fällt zusätzlich
folgendes Honorar an:
§ 13 RVG / Satz 1,5-fach Geb. Verz. Nr. 1000 |
| Hier können Sie Fahrtkosten
und Spesen des Rechtsanwalts berechnen: |
| Zusätzlich kann der Anwalt Ersatz
seiner Fahrkosten und ein "Abwesenheitsgeld (Spesen)"
berechnen, wenn Sie Ihn dazu beauftragen, Sie auch vor einem Gericht
zu vertreten, dessen Sitz nicht am Kanzleisitz ist. Also zum Beispiel
: Kanzlei in Düsseldorf - Prozess vor dem Amtsgericht in Köln.
(Mietrecht 05 - 2012 Mietrechtslexikon) |
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