MIETRECHTSLEXIKON

Das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht

Rechenprogramm gesetzliche Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-
(RVG)
für Anwaltshonorare
Der Anwalt kann die gesetzlichen Gebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit nur fordern, wenn der Mandant mit ihm keine Gebührenvereinbarung bei Auftragserteilung abgeschlossen hat.
Siehe >>> Honorarvereinbarung. Zunächst berechnet der Anwalt nach den gesetlichen Vorschriften den Gegenstands-oder Streitwert der Rechtssache. Danach richtet sich die Höhe des Honorars. Das Rechenprogramm verwendet die mittleren Honoraransätze. In sehr umfangreichen und schwierigen Fällen kann das Honorar bis zu etwa 40 % höher liegen. Zur Frage, wann und ob der Gegner die Anwaltskosten ersetzen muss siehe >>>Honorar
Sie können sich keinen Anwalt leisten? >>>> hier klicken ! (Prozesskostenhilfe)
Bei Wohnraumkündigungen und Räumungsprozessen - müssen Sie zu einem anderen Rechenprogramm wechseln >>>> hier klicken !
Honorare wenn es um einzelne Positionen aus dem Mietverhältnis geht (z.B. Rückzahlung einer Kaution) - für Kündigungen und Räumung u. Räumungklagen in anders Programm wechseln !!!. siehe Link oben
Betrag oder Wert um den gestritten wird eintragen und in beliebiges Feld klicken - fertig ! - Alle Ergebnisse ablesen.
Hinweis für die Benutzung: Bitte beim Eintrag kein "Komma" verwenden, sondern den "Punkt" für Dezimalen, Tausender nicht abtrennen.
Das kostet eine Beratung : § 13 RVG/ Geb.Satz: 0,55-fach Verzeichnis Nr. 2100
Leistungen: Der Anwalt berät sie schriftlich oder mündlich in einer rechtlichen Angelegenheit. Das muss keine einmalige Beratung sein ! Sie können den Anwalt mehrfach - so oft Sie wollen -- in der gleichen Angelegenheit um Rat fragen.
Honorar Auslagen MwSt Gesamthonorar
Das kostet die Beratung bei gleichzeitiger Übernahme Ihrer Vertretung:
Leistungen: Der Anwalt setzt sich in Ihrem Auftrag mit der Gegenseite auseinander, er schreibt an die Gegenpartei. Auch mehrfache Schreiben, Beratungen und Antwortschreiben - soweit diese die gleiche Sache betreffen. § 13 RVG / Geb.Satz: 1,3 Verz. Nr. 2400
Honorar Auslagen MwSt Gesamthonorar
Das kostet es, wenn der Anwalt alles für Sie erledigt.
Leistungen: Beratung mit Übernahme der Vertretung und Verhandlungen mit der Gegenpartei und/oder Gutachtern (auch telefonisch) sowie Abschluß einer Vereinbarung (Vergleich) zur außergerichtlichen Erledigung der gesamten Rechtssache. Wie lange und häufig der Anwalt verhandeln muss, spielt keine Rolle. § 13 RVG / Geb. Satz 2,8 Verz. Nr. 2400 + 1000
Honorar Auslagen MwSt Gesamthonorar
Das kostet die Prozessführung:
Sie bezahlen nur etwas, wenn der Prozess ganz oder teilweise verloren geht, - dann aber zusätzlich auch die gesamten Gerichtskosten und die Kosten des Anwaltes der Gegenseite.
Zu beachten: Wenn Sie den Anwalt schon vorher außergerichtlich beauftragt hatten, muss der Anwalt 50 % des bereits bezahlten Honorars anrechnen, sofern es sich um die gleiche Sache handelt.
Bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Gegners müssen Sie ihren Anwalt bezahlen, auch wenn der Prozess gewonnen wurde.
Leistungen des Rechtsanwaltes: Beratung, Anfertigung aller Schriftsätze, Vertretung bei allen mündlichen Verhandlungen. In der 2. Instanz (z.B. Berufung) sind die Gebühren um etwa 1/3 höher.
Honorar Auslagen MwSt Gesamthonorar
Zu beachten : Kommt es erst vor Gericht zu einem Vergleich, dann fällt zusätzlich
folgendes Honorar an: § 13 RVG / Satz 1,5-fach Geb. Verz. Nr. 1000
Hier können Sie Fahrtkosten und Spesen des Rechtsanwalts berechnen:
Zusätzlich kann der Anwalt Ersatz seiner Fahrkosten und ein "Abwesenheitsgeld (Spesen)" berechnen, wenn Sie Ihn dazu beauftragen, Sie auch vor einem Gericht zu vertreten, dessen Sitz nicht am Kanzleisitz ist. Also zum Beispiel : Kanzlei in Düsseldorf - Prozess vor dem Amtsgericht in Köln.
Entfernung km Hin- und Rückfahrt Fahrtkosten Tagegeld Abwesenheit
bis 4 4-8 Stunden
Honorar inkl. 16% MwSt