Rechenprogramm
gesetzliche Gebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-
(RVG) für Anwaltshonorare
|
Der Anwalt kann die
gesetzlichen Gebühren für eine außergerichtliche
Tätigkeit nur fordern, wenn der Mandant mit ihm keine
Gebührenvereinbarung bei Auftragserteilung abgeschlossen hat.
Siehe >>>
Honorarvereinbarung. Zunächst berechnet der Anwalt nach
den gesetlichen Vorschriften den Gegenstands-oder Streitwert der
Rechtssache. Danach richtet sich die Höhe des Honorars. Das
Rechenprogramm verwendet die mittleren Honoraransätze. In sehr
umfangreichen und schwierigen Fällen kann das Honorar bis zu
etwa 40 % höher liegen. Zur Frage, wann und ob der Gegner die
Anwaltskosten ersetzen muss siehe
>>>Honorar |
| Sie
können sich keinen Anwalt leisten?
>>>> hier klicken ! (Prozesskostenhilfe)
|
| Bei
Wohnraumkündigungen und Räumungsprozessen - müssen
Sie zu einem anderen Rechenprogramm wechseln >>>>
hier klicken ! |
| Honorare wenn es um einzelne
Positionen aus dem Mietverhältnis geht (z.B. Rückzahlung
einer Kaution) - für Kündigungen
und Räumung u. Räumungklagen in anders Programm wechseln
!!!. siehe Link oben |
Betrag oder Wert um
den gestritten wird eintragen und in beliebiges Feld klicken - fertig
! - Alle Ergebnisse ablesen.
Bitte
beim Eintrag kein "Komma" verwenden, sondern den "Punkt"
für Dezimalen, Tausender nicht abtrennen. |
€ |
| Das kostet eine
Beratung : § 13 RVG/ Geb.Satz: 0,55-fach Verzeichnis Nr. 2100
|
| Leistungen: Der Anwalt berät
sie schriftlich oder mündlich in einer rechtlichen Angelegenheit.
Das muss keine einmalige Beratung sein ! Sie können
den Anwalt mehrfach - so oft Sie wollen -- in der gleichen
Angelegenheit um Rat fragen.
|
| Das kostet die Beratung
bei gleichzeitiger Übernahme Ihrer Vertretung: |
| Leistungen: Der
Anwalt setzt sich in Ihrem Auftrag mit der Gegenseite auseinander,
er schreibt an die Gegenpartei. Auch mehrfache Schreiben,
Beratungen und Antwortschreiben - soweit diese die gleiche Sache
betreffen. § 13 RVG / Geb.Satz: 1,3 Verz. Nr. 2400 |
|
|
| Das kostet es, wenn der Anwalt alles
für Sie erledigt. |
| Leistungen: Beratung
mit Übernahme der Vertretung und Verhandlungen mit der Gegenpartei
und/oder Gutachtern (auch telefonisch) sowie Abschluß einer
Vereinbarung (Vergleich) zur außergerichtlichen Erledigung
der gesamten Rechtssache. Wie lange und häufig der Anwalt verhandeln
muss, spielt keine Rolle. § 13 RVG / Geb. Satz 2,8 Verz. Nr.
2400 + 1000 |
|
|
Das kostet die Prozessführung:
Sie bezahlen nur etwas, wenn der Prozess ganz oder teilweise verloren
geht, - dann aber zusätzlich auch die gesamten Gerichtskosten
und die Kosten des Anwaltes der Gegenseite. |
Zu beachten: Wenn
Sie den Anwalt schon vorher außergerichtlich beauftragt hatten,
muss der Anwalt 50 % des bereits bezahlten Honorars anrechnen, sofern
es sich um die gleiche Sache handelt.
Bei Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Gegners müssen
Sie ihren Anwalt bezahlen, auch wenn der Prozess gewonnen wurde. |
| Leistungen des Rechtsanwaltes:
Beratung, Anfertigung aller Schriftsätze, Vertretung bei
allen mündlichen Verhandlungen. In der 2. Instanz (z.B.
Berufung) sind die Gebühren um etwa 1/3 höher. |
|
|
Zu beachten :
Kommt es erst vor Gericht zu einem Vergleich, dann fällt zusätzlich
folgendes Honorar an:
§ 13 RVG / Satz 1,5-fach Geb. Verz. Nr. 1000 |
| Hier können Sie Fahrtkosten
und Spesen des Rechtsanwalts berechnen: |
| Zusätzlich kann der Anwalt Ersatz
seiner Fahrkosten und ein "Abwesenheitsgeld (Spesen)"
berechnen, wenn Sie Ihn dazu beauftragen, Sie auch vor einem Gericht
zu vertreten, dessen Sitz nicht am Kanzleisitz ist. Also zum Beispiel
: Kanzlei in Düsseldorf - Prozess vor dem Amtsgericht in Köln.
|
|
|