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Mietrecht: die rechtliche Bedeutung von Sonn- u. Feiertagen

    Sonntag, gesetzliche Feiertage

    Im Hinblick auf Wohngeräusche wird im Mietrecht zwischen Werktagen und Sonn- bzw Feiertagen kein Unterschied gemacht. Gerade und besonders an Wochenenden ist die Wohnung schließlich „zum wohnen“ da. Es gibt insoweit keine besondere „Sonntagsruhe“ – anders jedoch für Lärmquellen außerhalb des Hauses (siehe unten). Die Nachtruhe ist an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten. Landgericht Frankfurt

    Die Lärmschutzverordnung enthält generelle Verboten für Sonn- und Feiertage >>> Lärmschutz.

    Berechnen Sie einen Fristbeginn, müssen Sie den Sonntag mitrechnen. Der Grund: Auch an einem Sonntag können Erklärungen wirksam zugestellt werden. Man kann also dem Mieter bzw. Vermieter eine Kündigung oder Abmahnung auch an einem Sonntag wirksam zustellen. Fällt allerdings das Fristende auf einen Sonntag, zählt der Sonntag nicht mit. Die Frist endet vielmehr erst am darauf folgenden Montag um 24 Uhr.

    Mietrecht 03 – 2012 Mietrechtslexikon