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MIETRECHTSLEXIKON
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Ass. jur. R. Neuhäuser. Sofern bei den jeweiligen Beiträgen zum Mietrecht
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Zu beachten: Instanzgerichte (Amts- und Landgerichte sind nicht an die Beurteilung eines ähnlichen Falles durch ein anderes Instanzgericht
gebunden, Rechtsentscheide der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes
sind jedoch für sie Instanzgerichte weitgehend verbindlich. Auch der Bundesgerichtshof kann eine bisher übliche Rechtsprechung aufgeben und durch eine geänderte Rechtsprechung ersetzen.
Verbindliche Auskünfte und Rechtsberatungen zum Mietrecht
erteilt auf Anfragen:
Rechtsanwalt Ludwig Zürn
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
beim Deutschen Anwaltsverein,
Mitglied im Gesetzgebungsausschuß für Mietrecht des Deutschen
Anwaltvereins
Mitglied
beim Mietgerichtstag.
Co-Autor einer wissenschaftlichen Publikation zum Mietrecht (Kommentierung).
Web: www.kanzlei-heilbronn.de
E-Mail: zuern@kanzlei-heilbronn.de
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Wirtschaftsanwalt, Spezialist für Mietrecht
Ass. jur. Rolf Neuhäuser (Autor)
langjähriger Geschäftsführer einer Wohnungsbaugesellschaft
Volljurist (Befähigung zum Richteramt zwei juristische Staatsexamen in Tübingen), 25 Jahre Berufserfahrung, davon 16 Jahre als Rechtsanwalt und Kanzleiinhaber
seit 1999 Autor und Entwicklung sowie Betreuung juristischer Publikationen
(Verlagsgeschäft)
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