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Mietrecht: Schadensersatz für eine Klosettbürste

    Mietrechtrechtlicher Apsket für Schadenersatz für eine Klosettbürste

    Kaum zu glauben, aber selbst mit Klobürsten beschäftigten sich die Gerichte:

    Der Abzug „neu für alt“ bei einer mehrere Jahre alten Klosettbürste beträgt 100%, wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine hochwertige oder eine einfache Bürste handelt. AG Köln, Urteil vom 19. September 2000, Az: 209 C 202/00 Quelle: WuM 2001, 485-486

    Mietrecht 03 – 2012 Mietrechtslexikon