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Trinkwasseraufbereitung im Mietshaus

    Mietrecht: chemische Trinkwasseraufbereitung

    Mietrechtlicher Unterlassungsanspruch des Mieters bezüglich chemischer Aufbereitung des Trinkwassers. Der Wohnungsmieter hat keinen Anspruch darauf, daß der Vermieter die chemische Aufbereitung des Leitungswassers zur Beseitigung einer Braunfärbung unterläßt, wenn das aufbereitete Leitungswasser lebensmittelrechtlich unbedenklich ist, und die vom Mieter geltend gemachten allergischen Hautbeschwerden nicht nachweislich durch das Trinkwasser verursacht werden, sondern auf einer Überempfindlichkeit des Mieters beruhen.

    LG Braunschweig 6. Zivilkammer, Urteil vom 5. Mai 2000, Az: 6 S 972/99 NJW-RR 2001, 802-803. Der Mieter kann deswegen auch keine fristlose Kündigung der Wohnung aussprechen. » siehe auch Allergie

    Mietrecht 03 – 2012 Mietrechtslexikon