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Koplettrenovierung im Mietrecht

    Mietrecht – Renovierungspflicht bei Mietende

    Was ist eine „Komplettrenovierung“?

    OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 – 2 U 46/12

    1. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass der Mieter bei Mietende zu einer „fach- und sachgerechten Komplettrenovierung auf seine Kosten“ verpflichtet ist, muss das Mietobjekt in einen Zustand versetzt werden, der keine Verunreinigungen und Beschädigungen mehr aufweist.

    2. Von der Komplettrenovierung werden insbesondere auch die Bodenbeläge erfasst.

    In einem vorformulierten Wohnraummietvertrag wäre eine entsprechende Klausel unwirksam. Allenfalls wäre eine individuelle Vereinbarung (außerhalb des eigentlichen Mietvertrags) mit dem Mieter möglich und dann auch wirksam.

    Mietrecht – Mietrechtslexikon 6/2012