Zum Inhalt springen

Mietrecht: Dauermietvertrag

    Was ist ein Dauermietvertrag?

    Die gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen schließen seit etwa 1953 so genannte Dauermiet- bzw. Dauernutzungsverträge ab (nicht in allen Fällen). Den Mietern, die in der Regel auch an der Wohnbaugenossenschaft mit einem Genossenschaftsanteil beteiligt sein müssen, wird dann nicht nur ein Mietrecht sondern ein Dauernutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt. Solange sich der Mieter vertragstreu verhält, kann ihm also nicht gekündigt werden. Bei einem Verkauf der Gebäude bleibt dieses Recht bestehen. (OLG Karlsruhe RE WM 85, 77).

    Mietrecht 04 – 2012 Mietrechtslexikon