MIETRECHTSLEXIKON

www.mietrechtslexikon.de - Das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht -

Energieausweis -Energiepass

"Energieausweis" noch nicht ab 01.01.2006 vorgeschrieben.

Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie von 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden sollte ursprünglich zum 01.01.2006 der Gebäudeenergieausweis eingeführt werden. Rechtsgrundlage ist eine Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (BGBL 2005 I, S2682) Kernstck des Änderungsgesetzes ist der neu eingeführte § 5a. Darin wird die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates Inhalte und Verwendung von Energieausweisen auf Bedarfs- und Verbrauchsgrundlage vorzugeben. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl des Bundestags und des dadurch eingetretenen Stillstandes wurde die Rechtsverordnung bis her nicht erlassen. Konkrete Vorgaben des Gesetzgebers für den Energiepass liegen daher bis dato noch nicht vor.

Die nach dem Energieeinsparungsgesetz vorgesehenen Energieausweise sollen u. a. Miet- und/oder Kaufinteressenten über die Energieeffizienz eines Gebäudes informieren. Sie sollen auch Empfehlungen enthalten, durch welche Art von Modernisierungsmaßnahmen der Energieverbrauch eines Gebäudes gesenkt werden könnte. Die zu erwartenden Energiekosten sollen dadurch für Miet- oder Kaufinteressenten transparenter werden.

Welche technischen Voraussetzungen für den Gebäudeenergieausweis festgelegt werden und in welcher Form dieser Energieausweis tatsächlich umgesetzt werden wird, steht derzeit noch nicht fest. Insoweit bleibt die von der neuen Bundesregierung erst noch zu erlassende Rechtsverordnung zum Energieeinsparungsgesetz abzuwarten. Diese Rechtsverordnung wird dann auch festlegen, ab wann bestehende Gebäude Energieausweise haben müssen.

Mietrecht - Mietrechtslexikon 10-2005