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Mietrecht : Milieuschutz und Grundausstattung einer Wohnung Städte und Gemeinden können im Bebauungsplan oder einer sonstigen Satzung bestimmt Gebiete ausweisen, in denen die Erhaltung bestehender baulicher Anlagen (Gebäude) vorgeschrieben wird. Solche Satzungen können auch Mietobergrenzen nach Sanierungen festlegen. Die Prüfung der Gültigkeit solcher Satzungen ist außerordentlich komplex (zuständig: Verwaltungsgerichte). Sofern eine Mietobergrenze festgelegt ist, kann der Vermieter auch nach einer Sanierung höhstens eine Miete verlangen, die der Mietobergrenze entspricht. Eine Auflage zur Festschreibung von Mietobergrenzen ist
bei der Genehmigung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
in einer Mietwohnung im Gebiet einer Milieuschutzsatzung (§ 172 Abs
1 S 1 Nr 2 BauGB) rechtswidrig, wenn gemäß § 172 Abs 4
S 3 Nr 4 BauGB ein Anspruch auf die Genehmigung besteht. Ein solcher Rechtsanspruch
besteht dann, wenn durch die bauliche Änderung lediglich ein zeitgemäßer
Ausstattungszustand erreicht werden soll. Siehe dazu auch >>>
Wohnung Mietrecht 06 - 2004 Mietrechtslexikon |
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