Das Rechenprogramm ermöglicht Ihnen eine vorläufige
Prüfung und Berechnung der Voraussetzungen für die Bewilligung
von Prozesskostenhilfe - gilt auch für Beratungshilfe
Die Bewilligung hängt davon ab, wie das Gericht Ihren Fall beurteilt.
Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe
bewirkt, dass sämtliche entstehenden Kosten vom Staat für Sie
bezahlt werden, auch die Kosten des für Sie tätigen Anwaltes.
Beachten Sie aber, dass im Falle eines Unterliegens die Kosten des Anwaltes
der Gegenseite von Ihnen aus eigener Tasche zu bezahlen sind !
Die Bewilligung durch das Gericht hängt
davon ab (§ 114 ff ZPO) ,
- dass der Antragsteller bedürftig ist (geringes Einkommen, kein Vermögen)
- dass die Sache Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist
- das entsprechende Formular mit Belegen und Antragsschrift beim Gericht
eingereicht wird.
Hinweise:
Bitte kein "Komma" verwenden. Trennen Sie Kommastellen mit einem Punkt
- oder keine Kommastellen eingeben ! Tausender nicht trennen ! Die Bewilligung
hängt von sehr vielen Faktoren ab. Dieses Programm verwendet eine
vereinfachte Darstellung. Ihre Daten werden weder an uns übermittelt
noch in irgend einer Form gespeichert.
Wir gestatten die Unbeschränkte Nutzung dieses Programmes. Sämtliche
Urheberrechte am Programmcode verbleiben bei uns.
Jegliche anderweitige Verwendung des Programmcodes bedarf der Erlaubnis
des Autors.