Zum Inhalt springen

Prozesskostenhilfe – Rechenprogramm

    Das Rechenprogramm ermöglicht Ihnen eine vorläufige Prüfung und Berechnung der Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe – gilt auch für Beratungshilfe

    Die Bewilligung hängt davon ab, wie das Gericht Ihren Fall beurteilt.

    Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe bewirkt, dass sämtliche entstehenden Kosten vom Staat für Sie bezahlt werden, auch die Kosten des für Sie tätigen Anwaltes. Beachten Sie aber, dass im Falle eines Unterliegens die Kosten des Anwaltes der Gegenseite von Ihnen aus eigener Tasche zu bezahlen sind !
    Die Bewilligung durch das Gericht hängt davon ab (§ 114 ff ZPO) ,
    – dass der Antragsteller bedürftig ist (geringes Einkommen, kein Vermögen)
    – dass die Sache Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig ist
    – das entsprechende Formular mit Belegen und Antragsschrift beim Gericht eingereicht wird.

    Hinweise: Bitte kein „Komma“ verwenden. Trennen Sie Kommastellen mit einem Punkt
    – oder keine Kommastellen eingeben ! Tausender nicht trennen ! Die Bewilligung hängt von sehr vielen Faktoren ab. Dieses Programm verwendet eine vereinfachte Darstellung. Ihre Daten werden weder an uns übermittelt noch in irgend einer Form gespeichert.

    Wir gestatten die Unbeschränkte Nutzung dieses Programmes. Sämtliche Urheberrechte am Programmcode verbleiben bei uns. Jegliche anderweitige Verwendung des Programmcodes bedarf der Erlaubnis des Autors.

    Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen beträgt:

    Abzüge gemäß § 76 II Bundessozialhilfegesetz (BSHG) :
    Erwerbsfreibetrag bitte Zutreffendes auswählen
    • nicht erwerbstötig
    • erwerbstätig
    • beschränkte Leistungsfähigkeit
    • Behinderung

    Verbleibender Einkommensbetrag:

    Freibetrag §§ 115 I ZPO, 76 II 2a BSHG (Sozialhilfegesetz) Stand Juli 2002

    360 Euro

    Sind Sie gegenüber dem Ehepartner unterhaltspflichtig ?

    • ja, Ehepartner hat kein Einkommen
    • nein, Ehepartner hat ein eigenes Einkommen

    Sind Sie gegenüber Kindern zum Unterhalt verpflichtet ? Gegenüber wie vielen Kindern ? Bitte Anzahl eintragen:

    (Freibeträge Stand Juli 2002)

    Wie hoch sind Ihre monatlichen Aufwendungen für Kaltmiete und Heizung ?

    Wie hoch sind Ihre monatlichen Abzahlungsverpflichtungen (Ratenkredite usw.)

    Ergebnis: Ihr nach § 115 ZPO einzusetzendes Einkommen beträgt………

    Höhe der evtl. zu zahlenden Monatsrate

    TIPP

    Jede Anwaltskanzlei hält die amtlichen Formulare für die Beantragung von Prozesskostenhilfe vorrätig. Bei einigen Kanzleien erhalten Sie diese auch online über die Kanzleiwebseite im Download kostenlos.