Mietrechtrechtliche Aspekte zu Thema Heizkostenverteilung bei Wohnungsleerstand für Mieter und Vermieter
In dem jetzt vom BGH entschiedenen Fall ging es um darum, ob Hauseigentümer an die einmal gewählte Abrechnungsmethode bei der Heizkostenabrechnung gebunden sind. In dem Mehrfamilienhaus standen mehrere Räume leer und wurden nicht beheizt. Der Eigentümer hatte die Heizkosten seit 1987 nach der Gesamtwohnfläche umgelegt. Wegen des Leerstandes änderte er nun den Abrechnungsmodus. Er glaubte im Recht zu sein, denn die Heizkostenverordnung erlaubt dem Eigentümer eine beliebige Änderung innerhalb bestimmter Grenzen.
Anstelle einer Umlage nach der Gesamtwohnfläche ist es prinzipiell zulässig, die Heizungsgrundkosten auch nur nach der beheizten Wohnfläche umzulegen. Im Mehrfamilienhaus sind die Brennstoffkosten immer Verbrauchsabhängig (Wärmezähler u.a.) abzurechnen. Siehe dazu >>> HeizkostenV . Wegen des Leerstandes war das für den Eigentümer natürlich günstiger. Die Heizungsgrundkosten legte der Eigentümer nun nur auf die tatsächlich bewohnten und beheizten Wohnungen um. Aus der Änderung ergab sich für einen Mieter eine Nachzahlungsforderung in Höhe von rund 1.400,00 €. Dagegen wehrte er sich.
Der BGH wies in seinem Urteil darauf hin, dass es dem Eigentümer nicht möglich sei, eine Änderung des einmal gewählten Abrechnungsmaßstabes durchzuführen. Der Maßstab könne nur innerhalb der ersten 3 Jahre ab erstmaliger Festsetzung geändert werden. Auch ohne ausdrückliche vertragliche Regelung werde der Eigentümer durch die immer in gleicher Weise erfolgte Abrechnung der vergangenen Jahre festgelegt. Im Übrigen müsse der Eigentümer ohnehin die Kosten für leer stehende Wohnungen immer alleine tragen. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004, Az: VIII ZR 137/03
Mietercht 04 – 2012 Mietrechtslexikon
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Mietrechtrechtlicher Apsket für Schadenersatz für eine Klosettbürste Kaum zu glauben, aber selbst mit Klobürsten beschäftigten sich die Gerichte: Der Abzug "neu für alt" bei einer mehrere Jahre alten Klosettbürste beträgt 100%, wobei es unerheblich ist, ob es sich um eine hochwertige oder eine einfache Bürste handelt. AG Köln, Urteil vom…
Mietrechtrechtliche Aspekte zum Thema: Genossenschaften für Wohnungsbau AWG steht als Abkürzung für Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft. Eine Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft (abgekürzt AWG) war der Zusammenschluss von Beschäftigten in Betrieben und Institutionen in der DDR zu einer sozialistischen Genossenschaft, mit dem Zweck der Errichtung, Erhaltung und Verwaltung von Wohnungen. Genossenschaften sind Gesellschaften mit einer "offenen" Anzahl…
Was ist ein Dauermietvertrag? Die gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen schließen seit etwa 1953 so genannte Dauermiet- bzw. Dauernutzungsverträge ab (nicht in allen Fällen). Den Mietern, die in der Regel auch an der Wohnbaugenossenschaft mit einem Genossenschaftsanteil beteiligt sein müssen, wird dann nicht nur ein Mietrecht sondern ein Dauernutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt.…
Mietrecht - Renovierungspflicht bei Mietende Was ist eine "Komplettrenovierung"? OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 - 2 U 46/12 1. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass der Mieter bei Mietende zu einer "fach- und sachgerechten Komplettrenovierung auf seine Kosten" verpflichtet ist, muss das Mietobjekt in einen Zustand versetzt werden, der…
Der Begriff "Rechtsanwalt" oder "Rechtsanwältin" ist eine nach § 12 Abs. 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Unter der Bezeichnung "Rechtsanwalt (in)" dürfen nur Personen beruflich tätig werden, die alle im Gesetz genannten Qualifikationen erfüllen. Rechtsanwälte müssen danach insbesondere ein juristisches Studium mit Erfolg abgelegt haben und über eine Berufshaftpflichtversicherung…
Mietrecht: Die Kosten von Münzwaschautomaten (Trockner, Waschmaschine) Der Vermieter kann bei der Berechnung der Kosten der Benutzung für die im Hause aufgestellten Waschmaschine und Trockner nicht die Kosten für die Anschaffung, Abschreibung und Kapitalverzinsung der Geräte mit einzubeziehen. Um die Maschinen benutzen zu können, mussten die Mieter Waschmünzen kaufen. Der…
Gasleitungen, Prüfkosten für Gasleitungen Der Vermieter ist für die regelmäßige Prüfung und ggf. Instandhaltung der Gasleitungen im Haus (wie aller Leitungen und Installationen) verantwortlich. Mängel an den Installationen stellen im Mietrecht einen Sachmangel dar. Der Mieter kann die Beseitigung der Mängel verlangen und die Miete bis zur Instandsetzung mindern. Weitere…