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Aufnahme eigener Kinder in der Mietwohnung

    Mietrecht: Aufnahme eigener Kinder

    Ein Mieter, der eine ausreichend große Wohnung angemietet hat, der ist auch dann dazu berechtigt, seine eigenen Kinder in seiner Wohnung aufzunehmen, wenn diese volljährig sind und bereits vor dem Einzug einen eigenen Haushalt geführt haben. Einer gesonderte Erlaubnis des Vermieters bedarf es in diesem Fall nicht.

    Bei der Aufnahme der eigenen leiblichen Kinder in die eigene Mietwohnung handelt es sich um einen Teil des vertragsmäßigen Gebrauchs, der jedoch nicht durch vertragliche Abreden beschränkbar ist.