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Mietrecht: Tagesmutter – Der Betrieb einer Tagespflegestelle in einer Mietwohnung

    Arbeit als Tagemutter:

    Die Tätigkeit als Tagesmutter mit dem Betrieb einer Tagespflegestelle ist eine gewerbliche (berufliche) Tätigkeit, die ohne Zustimmung des Vermieters in einer Mietwohnung nicht gestattet ist.

    Zu Tagespflegestellen in einer Eigentumswohnung – hier ist die Sachlage ähnlich – liegt eine Entscheidung des BGH vor:

    In aller Regel erlaubt die Teilungserklärung einzelnen Eigentümern einer WEG keine Berufstätigkeit in der Wohnung oder macht diese von einer Zustimmung des Verwalters oder der Gemeinschaft abhängig. Auch der Betrieb einer Tagespflegestelle für die Betreuung von Kleinkindern ist eine Berufstätigkeit. Liegt ein bestandkräftiger Beschluss der WEG vor, der diese Berufstätigkeit untersagt, so muss sich der Eigentümer daran halten. Wahrscheinlich hätte die betroffene WEG die Berufstätigkeit unter Auflagen gestatten müssen, diese Frage wird bei klarer Beschlusslage aber nicht mehr geprüft, wie der BGH mit Urteil v. 13.07. 2012 V ZR 204/11 entschied.

    Mietrecht 09 – 2012 Mietrechtslexikon