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Mietrecht: Betriebskosten Gastankmiete Die Mietkosten für einen Gastank können nicht
als Betriebskosten geltend gemacht werden. Grundsätzlich muß der
Vermieter Investitionskosten ebenso wie die Abschreibung stets in den Mietzins
einkalkulieren. Die Belastung des Mieters darf bei der mietweisen Beschaffung
von baulichen Einrichtungen wie einem Gastank nicht höher sein als beim
Kauf der Einrichtungen. Wenn der Vermieter vorliegend den Gastank gekauft
hätte, so hätte er diese Investitionskosten nicht als Betriebskosten
umlegen können. Die Ansicht des AG Bad Kreuznach ist meines Erachtens zutreffend, sie entspricht auch der neuen BetriebskostenVO 2004, die insoweit keine Klarstellung gebracht hat. Anderer Ansicht ist das LG Hannover 27. Juli 1983, 11 S 123/83, Quelle: WuM 1985, 92). Mietrecht 02- 2004 Mietrechtslexikon |
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