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Mietrecht: Möbel, Einrichtungsgegenstände Das AG Saarlouis, hatte in seinem Urteil vom 27. Oktober
1993, Az: 24b C 893/91 über die Schadenersatzpflicht des Vermieters
nach Auszug des unter Vortäuschung von Eigenbedarfs gekündigten
Mieters zu entscheiden. Es musste in diesem Zusammenhang die Verluste
des Mieters ermitteln, die dieser deshalb erlitten hatte, weil in der
neuen Wohnung die Möbel nicht mehr aufgestellt und teilweise mit
Verlust verkauft, teilweise entgeltlich untergestellt werden mußten. In diesem Zusammenhang ging das Gericht von einer 10jährigen Nutzungsdauer der Möbel (mit Kücheneinrichtung) aus. Mietrecht 04 - 2004 Mietrechtslexikon |
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