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Die Haltung von Schäferhunden in einer Mietwohnung

    Haltung von Schäferhunden in der Mietwohnung

    Leitsatz des Gerichts:
    Der Mieter einer 1-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus hat keinen Anspruch auf Genehmigung der Haltung von zwei ausgewachsenen Schäferhunden, und zwar unabhängig davon, ob von den Hunden tatsächlich eine Lärmbelästigung oder eine Beeinträchtigung von Mitmietern ausgeht. AG Frankfurt, Urteil vom 4. Juni 1999, Az: 33 C 4476/98 – 67, 33 C 4476/98

    Setzt der Mieter die Haltung der Schäferhunde in der Mietwohnung trotz einer entsprechenden Abmahnung des Vermieters fort, so wäre eine ordentliche (fristgebunden) Kündigung des Mietvertrages nach § 573 Abs 2 Nr 1 BGB wegen vertragswidriger Benutzung gerechtfertigt. Es kommt jedoch immer auf den jeweiligen Einzelfall an.

    Weitere Einzelheiten und Tiere siehe » Tierhaltung

    Mietrecht 8/2015