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Haltung von Schäferhunden in der Mietwohnung Leitsatz des Gerichts: Setzt der Mieter die Haltung der Schäferhunde in der Mietwohnung trotz einer entsprechenden Abmahnung des Vermieters fort, so wäre eine ordentliche (fristgebunden) Kündigung des Mietvertrages nach § 573 Abs 2 Nr 1 BGB wegen vertragswidriger Benutzung gerechtfertigt. Es kommt jedoch immer auf den jeweiligen Einzelfall an. Weitere Einzelheiten >>> Tierhaltung |
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