Eine offensichtlich etwas streitbare Mieterin hatte sich eine Wohnung in der Nähe des Rheinufers angemietet und anschließend die Miete gemindert, weil sie durch die laufenden Schiffsmotoren und Abgase der Frachtschiffe gestört wurde.
Das Amtsgericht Köln (Urteil vom 14.06.2011 – 223C 26/11) lehnte Ansprüche der Mieterin ab. Auch wenn sie nicht aus Köln stamme, so sei doch allgemein bekannt, dass auf dem Rhein Schiffe fahren, so das Gericht. Mit einer entsprechenden Geräusch- und Geruchsbelästigung sei daher hier zu rechnen gewesen.
Mietrecht 04 – 2012 Mietrechtslexikon
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