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Mietrecht : Gebrauchbeeinträchtigung durch eine Madonna

    Mietrecht: Madonna im Treppenhaus

    Der Vermieter hatte im Treppenhaus eine Madonnenfigur aufgestellt. Durch den ständigen Anblick der Madonna beim Betreten des Hauses fühlte sich eine Mieterin in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt. Sie beabsichtigte die Miete zu mindern.

    Das Amtsgericht Münster ( Urteil v. 22. Juli 2003 3 C 2122/03) gab ihr nicht Recht. Eine Mietminderung ist nicht gerechtfertigt. Mietrechtlich sei Voraussetzung für eine Mietminderung immer einer konkrete Gebrauchsbeein-trächtigung.

    >>> Mietminderung

    Mietrecht 06 – 2004 Mietrechtslexikon