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Zimmerlautstärke
Zimmerlautstärke ist eine Lautstärke, die
in den Nachbarwohnungen nur noch so zu hören ist, wie die allgemeinen
für dieses Haus typischen Wohngeräusche des täglichen Lebens.
Laute Musik hören ist häufig Grund für
Streitigkeiten unter Nachbarn. Aus Anlaß einer gerichtlichen Auseinandersetzung
machte sich 1995 das LG Hamburg die Mühe, einmal den Begriff der
"Zimmerlautstärke" zu definieren:
Das Gericht stellte zunächst fest, daß die Formulierung "Zimmerlautstärke"
bei Streitigkeiten um Ruhestörungen durchaus geeignet sei, zu entscheiden,
ob die Lautstärke einer Musikwiedergabe noch oder nicht mehr vom
Nachbarn hinzunehmen sei. Es sei in derartigen Fällen nicht erforderlich,
eine Höchstgrenze in Dezibel festzulegen.
Musik in einer Lautstärke, die deutlich vernehmbar
über das Zimmer hinaus in die Nachbarwohnung dringt, ist nicht in
Zimmer-lautstärke, so das Gericht.
Zimmerlautstärke setzt nach Ansicht des Gerichtes aber nicht voraus,
"dass sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes
beschränkt und keine Geräusche zum Nachbarn dringen, denn eine
Lautstärke, die unter den gegebenen Umständen ein befriedigendes
Hörergebnis gestattet, muß dem Mieter einer Wohnung möglich
sein. Erst wenn die Lautstärke über das hinausgeht, was unter
Einbeziehung der baulichen Verhältnisse nicht mehr als normales Wohngeräusch
in die Nachbarwohnung dringt, wird das Maß der Zimmerlautstärke
überschritten.
Bei der Berurteilung ist auf beiden Seiten auf die Person eines vernüftigen
Mitbewohners abzustellen. Das Gericht befand, dass der Wunsch auf originalgetreuen
Musikempfang, der einem Konzerterlebnis nahe kommt, ebenso wenig ausschlaggebend
sei, wie eine besondere Empfindlichkeit oder Musikfeindlichkeit auf der
anderen Seite." LG Hamburg (317 T 48/95).
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