Die Kosten für den Doorman oder Concierge (Türsteher)
Betriebskostenabrechnung bei Wohnraum: Umlagefähigkeit der Kosten für einen „Doorman“ oder Concierge.
Für Pförtner siehe >>Pförtner
Kosten eines Doorman sind jedenfalls dann auch im preisfreien Wohnraum umlagefähig, wenn die Parteien diese ausdrücklich in den Katalog der anfallenden Nebenkosten im Mietvertrag als sonstige Kosten aufgenommen haben.
Bei der Abrechnung sind für eine nachvollziehbare Aufschlüsselung jedoch die Kosten der eigentlichen Pförtnertätgkeit von denen der Verwaltungs- und Reparaturleistungen klar zu trennen. Es genügt nicht, die Kostenanteile durch die Angabe eines von Prozentsätzen zu trennen. LG Potsdam 11. Zivilkammer, Urteil vom 7. November 2002, Az: 11 S 63/02 Quelle: Grundeigentum 2003, 743.
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Mietrecht: Blitzschutzanlagen Die Wartungskosten für Blitzschutz- und Brandschutzanlagen gehören nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten. Der Mieter muss deshalb eine Betriebskostenabrechnung, die entsprechende Positionen zu Blitzschutzanlagen enthält nicht bezahlen, die Abrechnung muss korrigiert werden. AG Berlin-Mitte, Urteil vom 31. Januar 2002, Az: 19 C 176/01. Wartungskosten sind keine Betriebskosten gemäß §…
Betriebskostenabrechnungen Betriebskostenabrechnung für Wohnraum Umlagefähigkeit der Kosten der Niederschlagswasserentsorgung In wenigen Regionen Deutschlands gibt es bereits eine getrennte Erfassung und Entsorgung von Abwasser. Dabei wird Oberflächenwasser (von Straßen, Hofflächen, Dachrinnen usw) getrennt von dem übrigen Schmutzwasser (aus Bad, Küche, Toilette) erfasst und entsorgt. Hierdurch werden insbesondere die Kläranlagen entlastet, da…
Mietrecht - Betriebskosten: Hausverwalterkosten Es ist nach den Vorschriften der Betriebskostenverordnung nicht möglich, Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen: § 1 Betriebskosten (1) Betriebskosten sind .......... (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht 1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der…
Mietrecht: Die Kosten von Münzwaschautomaten (Trockner, Waschmaschine) Der Vermieter kann bei der Berechnung der Kosten der Benutzung für die im Hause aufgestellten Waschmaschine und Trockner nicht die Kosten für die Anschaffung, Abschreibung und Kapitalverzinsung der Geräte mit einzubeziehen. Um die Maschinen benutzen zu können, mussten die Mieter Waschmünzen kaufen. Der…
Betriebskosten: Kosten eines Pförtners Für Doorman oder Concierge siehe >>> Concierge Die Kosten eines Pförtners können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Solche Kosten sind weder in der >>>BetriebskostenVO genannt, noch sind sie zu den umlagefähigen Hauswartkosten zu rechnen. Ein Pförtner übernimmt üblicherweise Aufgaben im Rahmen der Überwachung und Aufsicht…
Mietrecht: Umlagefähigkeit der Kosten für die eine Dachrinnenreinigung Bei den Kosten der Dachrinnenreinigung handelt es sich um sonstige Betriebskosten gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 17 Betriebskostenverordnung (>> Betriebskostenverordnung) und nicht, um vorbeugende Instandsetzungskosten, die nicht auf den Mieter abgewälzt werden können (BGH, Urteil v. 07.04.2004 - VII ZR 146/03).…
Mietrecht - Betriebskosten - Betriebskostenrecht Zur Umlagefähigkeit der Kosten eines Sicherheitsdienstes Die Kosten eines für die Bewachung eines Gebäudes eingesetzen Sicherheitsdienstes sind keine umlegbaren sonstigen Betriebskosten. Solche Kosten der Aufsicht über ein Hausanwesen gehören zu den nicht umlagefähigen Kosten der Verwaltung im Sinne von § 1 Abs 2 BetriebskostenVO -…