Die Kosten eines Pförtners können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Solche Kosten sind weder in der >>>BetriebskostenVO genannt, noch sind sie zu den umlagefähigen Hauswartkosten zu rechnen. Ein Pförtner übernimmt üblicherweise Aufgaben im Rahmen der Überwachung und Aufsicht des Hausgrundstücks, so zB die Kontrolle von Personen, die das Gebäude betreten, er erteilt Auskünfte über die Erreichbarkeit im Gebäude befindlicher Personen und Gewerbetreibenden. Bei den Kosten für einen Pförtner handelt es sich daher um Kosten der Aufsicht, die nach der Betriebskostenverordnung Verwaltungskosten und somit nicht umlagefähig sind (AG Köln, Urteil vom 20. Oktober 1998, Az: 201 C 134/98).
Die umlagefähigen Hauswartkosten beschränken sich demgegenüber auf körperliche Arbeiten des Hauswarts, wie Haus-, Treppen- und Straßenreinigung, Gartenpflege, Bedienung und Überwachung der Sammelheizung, der Warmwasserversorgungsanlage und des Fahrstuhls.
AG Köln, Urteil vom 26. April 1996, Az: 201 C 564/95 Quelle: ZMR 1996, 9, XII.
Mietrecht 10-2012 – Mietrechtslexikon
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Betriebskostenabrechnungen Betriebskostenabrechnung für Wohnraum Umlagefähigkeit der Kosten der Niederschlagswasserentsorgung In wenigen Regionen Deutschlands gibt es bereits eine getrennte Erfassung und Entsorgung von Abwasser. Dabei wird Oberflächenwasser (von Straßen, Hofflächen, Dachrinnen usw) getrennt von dem übrigen Schmutzwasser (aus Bad, Küche, Toilette) erfasst und entsorgt. Hierdurch werden insbesondere die Kläranlagen entlastet, da…
Die Kosten für den Doorman oder Concierge (Türsteher) Betriebskostenabrechnung bei Wohnraum: Umlagefähigkeit der Kosten für einen "Doorman" oder Concierge. Für Pförtner siehe >>Pförtner Kosten eines Doorman sind jedenfalls dann auch im preisfreien Wohnraum umlagefähig, wenn die Parteien diese ausdrücklich in den Katalog der anfallenden Nebenkosten im Mietvertrag als sonstige Kosten…
Betreten der Wohnung durch Schornsteinfeger siehe >> Schornsteinfeger Mietrecht - Betriebskostenrecht: Kaminfegerkosten - Schornsteinfegergebühren Bei den Kosten des Kaminfegers ist zu unterscheiden zwischen den Kosten für die Reinigung des Schornsteins und den oft wesentlich höheren Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Beide Kosten können aber auf die…
Sonderleerungskosten wegen Füllung der vorhandenen Mülltonnen mit Umzugsmüll (Wohnraummiete) Ein Mieter, der anlässlich seines Umzugs mehr Restmüll als üblich hat und deshalb die bereitstehenden Mülltonnen so füllt, daß sie bereits 3 Tage nach der letzten Leerung so voll sind, dass für die übrigen 54 Mietparteien nur ein weiterer Container zur…
Mietrecht - Betriebskosten - Betriebskostenrecht Zur Umlagefähigkeit der Kosten eines Sicherheitsdienstes Die Kosten eines für die Bewachung eines Gebäudes eingesetzen Sicherheitsdienstes sind keine umlegbaren sonstigen Betriebskosten. Solche Kosten der Aufsicht über ein Hausanwesen gehören zu den nicht umlagefähigen Kosten der Verwaltung im Sinne von § 1 Abs 2 BetriebskostenVO -…
Mietrecht: Feuerlöscher Die Installation von Feuerlöschern (Größe, Anzahl) ist in den Bauordnungen der Bundesländer vorgeschrieben. Die Kosten für die Installation der Feuerlöscher sind nicht auf die Mieter umlagefähig. Von der Installation zu unterscheiden sind jedoch die Kosten für die Wartung und Prüfung. Dabei sind regelmäßige Prüfungen zum Teil (je nach…
Mietrecht - Betriebskosten: Hausverwalterkosten Es ist nach den Vorschriften der Betriebskostenverordnung nicht möglich, Verwaltungs- oder Instandhaltungskosten als Betriebskosten auf die Mieter umzulegen: § 1 Betriebskosten (1) Betriebskosten sind .......... (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht 1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der…