Mietrecht: Reste der Baufeuchtigkeit bei Neubauten
Erst nach einigen Jahren ist ein Neubau vollständig ausgetrocknet. Nicht umsonst spricht man bei Neubauten auch vom „Trockenheizen“. Eine hohe Feuchtigkeit begünstigt aber die Bildung von Schimmelpilzen siehe >>> Schimmel. Auch bei einer Neubauwohnung stellen Schimmelpilz und Feuchtigkeit regelmäßig einen erheblichen Mietmangel dar. Solche Mietmängel berechtigen den Mieter u.a. dazu, die Miete zu mindern, sofern er die Bildung von Feuchtigkeit und Schimmelpilz nicht durch ein falsches Wohnverhalten (insbesondere unzureichendes Heizen und Lüften) selbst zu verantworten hat. (LG Lüneburg, Urteil vom 22. November 2000, Az: 6 S 70/00). In diesen Fällen ist der Mieter für Kosten einer Beseitigung des Schimmelpilzbefalls gegenüber dem Vermieter haftbar. (AG Neuköln, Urteil vom 23. Juli 2002, Az: 6 C 213/01).
In der Entscheidung des Landgerichts Wuppertal vom 11.10.2002, 10 S 22/02, WuM 2002, 667, ging es um solche Schimmelschäden und zu deren Verursachung in einer Neubauwohnung. Der Streit begann, als sich der Vermieter geweigert die Kaution vollständig zurückzuzahlen, weil er nach dem Auszug des Mieters festgestellt hat, dass Schimmelschäden im erheblichen Umfang in der Neubauwohnung vorhanden waren.
Dem Vermieter war es nach Auffassung des Landgerichts nicht gelungen, nachzuweisen, dass die Schimmelschäden durch den Mieter verursacht worden waren. Zwar hatte der Vermieter angegeben, dass er bei einem Besichtigungstermin festgestellt habe, dass der Mieter im Schlafzimmer Wäsche trocknete und dass die Heizung nicht aufgedreht war – hieraus könne jedoch nach Ansicht des Gerichts nicht der Schluss gezogen werden, dass der Mieter sich während der gesamten Mietzeit so verhalten hat. Auch hätte der Vermieter nicht unter Beweisantritt behauptet, der Mieter habe sich während der gesamten Mietdauer so verhalten, dass er Wäsche im Schlafzimmer trocknete und nicht ausreichend geheizt hätte.
Weiter stellte das Gericht fest, das es keinen Rechtssatz gäbe, wonach der Mieter verpflichtet sei, Neubaufeuchte durch überobligatorisches Heizen und Lüften auszugleichen (so auch LG Nürnberg-Fürth, WuM 1988, 155). Etwas anderes gälte nur dann, wenn Mieter und Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses eine Vereinbarung dahingehend getroffen hätten, dass der Mieter sich verpflichtet, die Restbaufeuchte durch verstärktes Lüften und Heizen zu begegnen. Für den Vermieter sei es nicht ausreichend, wenn er lediglich darauf hinweist, dass eine gewisse Restbaufeuchte nur noch vorhanden sei.
Im Mietvertrag muss also bei Neubauwohnungen ein entsprechender Passus stehen, ansonsten kann der Mieter nicht für etwaige Folgeschäden wie z.B. Schimmel verantwortlich (haftbar) gemacht werden.
Mietminderung
Schimmelbefall, der das Anstellen von Schränken an die Wände verhindert um ein Austrocknen der Restbaufeuchte zu ermöglichen, in allen Räumen einer Neubauwohnung bei Erstbezug rechtfertigt eine 75%ige Mietminderung. LG Köln 9. Zivilkammer, Urteil vom 15. November 2000, Az: 9 S 25/00 Quelle: WuM 2001, 604-605
Mietrecht 03 – 2012 Mietrechtslexikon.
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Mietrecht: Waschmaschine Die Nutzungsdauer einer handelsüblichen Waschmaschine (keine Industriemaschine) wird üblicherweise mir rund 7 Jahren angesetzt. Diese Nutzungsdauer ist beispielsweise bei einer Beschädigung der Waschmaschine in einem Schadensfall zu Grunde zu legen. Das AG Pinneberg legte eine Wertverlust von 15 % pro Nutzungsjahr in seinem Urteil fest. (AG Pinneberg, Urteil…
Mietrecht: Schornsteine und Kamine Wegen der erheblichen Gefahren, die vom Betrieb von Feuerungsstätte ausgehen gibt es darüber genaue bautechnische und technische Vorschriften, deren Einhaltung die Schornsteinfeger regelmäßig überprüfen. Sofern die Anforderungen der Bauordnung und der Feuerungsverordnung nicht erfüllt sind, ist die Feuerungsanlage, die aus Feuerstelle, Verbindungsstück (Schornsteinanschluss) und Schornstein besteht,…
Mietrecht: Hauszufahrten, Hauszugänge Siehe auch » Parkplatz Der Mieter hat einen mietrechtlichen Anspruch gegen den Vermieter auf ungehinderte Zufahrt und Zugang zu seiner Wohnung. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem zwischen den Parteien bestehenden Mietvertrag. (LG Aachen 7. Zivilkammer, Urteil vom 22. März 1989, Az: 7 S 591/88 Quelle: WuM…
Mietrecht: Rolläden und Jalousien Der Anspruch auf Rolläden: Selbst der Mieter einer Parterrewohnung hat keinen mietrechtlichen Anspruch darauf, dass auf Kosten des Vermieters Rolläden oder Jalousien an den Fenstern neu angebracht werden. AG Tiergarten, Urteil vom 24. Mai 1991, Az: 8 C 40/91. Waren in der Wohnung aber vor einer…
Mietrechtliche Gesichtspunkte beim Wasserzähler (Wasseruhr) Der Mieter in einem Mehrfamilienhaus darf auf seine Kosten nachträglich einen Kaltwasserzähler in der Wohnung einbauen lassen. Der Vermieter kann dem nicht widersprechen. Der Vermieter ist nach dem Einbau verpflichtet, die Wasserkosten für diese Wohnung verbrauchsabhängig abzurechnen. Dazu ist natürlich Voraussetzung, dass der Zähler ordnungsgemäß…
Mietrechtliche Gesichtspunkte beim Wasserzähler (Wasseruhr) Der Mieter in einem Mehrfamilienhaus darf auf seine Kosten nachträglich einen Kaltwasserzähler in der Wohnung einbauen lassen. Der Vermieter kann dem nicht widersprechen. Der Vermieter ist nach dem Einbau verpflichtet, die Wasserkosten für diese Wohnung verbrauchsabhängig abzurechnen. Dazu ist natürlich Voraussetzung, dass der Zähler ordnungsgemäß…
Mietrecht - Betriebskosten: Versicherungen Der Vermieter kann nach § 2 Nr 13. der Betriebskostenverordnung die nur die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung auf die Mieter umlegen, keine anderen Versicherungskosten. Voraussetzung für eine Zahlungspflicht ist immer, dass die Kostentragung im Mietvertrag konkret oder stillschweigend (durch mehrjährige unbeanstandete Hinnahme einer entsprechenden Abrechnung)…