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Mietrecht : CB-Funk Der CB-Funk wird bisher nicht zu dem grundrechtlich geschützen Informationsinteressen des Mieters gezählt, sondern zur Freizeitgestaltung (AG Köln NZM 2000,88). Der Mieter hat deshalb keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter zur Duldung der Installation oder des Betriebs einer Dachantenne (für CB-Funk) auf dem Haus. Hinsichtlich einer von Zeit zu Zeit angebrachten mobilen Antenne auf dem Balkon bestehen aber mietrechtlich keine Bedenken. Mietrecht 04 - 2004 Mietrechtslexikon |
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