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Mietrecht: CB-Funk und Dachantennen

    Mietrecht : CB-Funk und den Betrieb einer Dachantenne

    Der CB-Funk oder jeder andere Amateurfunk wird bisher nicht zu dem grundrechtlich geschützen Informationsinteressen des Mieters gezählt, sondern zur Freizeitgestaltung (AG Köln NZM 2000,88).

    Der Mieter hat deshalb keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter zur Duldung der Installation oder des Betriebs einer Dachantenne (für CB-Funk) auf dem Haus, er ist also darauf angewiesen, dass der Vermieter bspw. die Montage einer Antenne genehmigt. Ohne Genehmigung angebrachte Anlagen muss der Mieter auf Verlangen des Vermieters beseitigen und den früheren Zustand wieder herstellen (vollständiger Rückbau).

    Hinsichtlich einer von Zeit zu Zeit angebrachten mobilen Antenne auf dem Balkon bestehen aber mietrechtlich keine Bedenken.

    Mietrecht 04 – 2012 Mietrechtslexikon