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Sehr geehrter **Vermieter,
in meinem letzten Schreiben vom **** Datum hatte ich Sie auf die erheblichen
in der Wohnung bzw. im Haus vorhandenen Mängel hingewiesen und
die Miete deswegen um ** % gemindert. Die Mietminderung entbindet Sie
nicht von Ihrer Verpflichtung, die Wohnung und das Haus in einem vertragsgemäßen
Zustand zu erhalten.
Im einzelnen geht es um folgende Mängel:
** Aufzählung der Mängel mit möglichst genauer Beschreibung
der Art der Mängel, des Ortes (in der gesamten Wohnung / im Haus
/ im Keller Nr. / im Treppenhaus/ im Wohnzimmer der Wohnung.
Die vorstehend beschriebenen Mängel sind erstmalig vor ** *Wochen *Monate
oder * am (Datum) aufgetreten.
Wir/Ich bitte Sie hiermit letztmalig sämtliche Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch bis zum
** genaues Datum **
instandsetzen zu lassen. Sollten Verzögerungen auftreten, die von
Ihnen nicht zu vertreten sind, bitte ich mich innerhalb der genannten
Frist entsprechend zu informieren.
Nach Fristablauf werde ich ein Anwaltsbüro mit der Wahrnehmung
meiner Mieterinteressen beauftragen. Die Kosten des Anwaltes und
alle weitere entstehenden Kosten gehen als Schadens- und Aufwendungsersatz
gem § 536 a BGB zu Ihren Lasten.
Ich werde sodann einen Architekten oder Bautechniker damit beauftragen,
die Mängel zu begutachten und anschließend durch geeignete
Fachhandwerker beheben zu lassen, wobei der Architekt die Arbeiten
kontrolliert und überwacht. Die entstehenden Aufwendungen sind
von Ihnen zu ersetzen, wobei Ihrerseits auch ein angemessener Kostenvorschuß
zu leisten sein wird. Notfalls bin ich auch dazu berechtigt, die
Zahlung der Miete solange zu verweigern, bis ein etwa viefacher
Betrag der zur Mangelbeseitigung erforderlichen Kosten (als Sicherheit)
zur Verfügung steht. Die vollständige Koordination und
Abwicklung überlassen ich jedoch dem dann beauftragen Anwaltsbüro.
Ich mache auch weiterhin von meinem Recht zur Mietminderung im bisherigen
Umfang Gebrauch. Jede Mietzahlung erfolgt unter dem ausdrücklichen
Vorbehalt der jederzeitigen Rückforderung.
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