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Mietrecht: Studenten als Nachmieter

    Mietrecht: Studenten als Nachmieter

    Allein die sofortige pauschale Ablehnung von Nachmietern nur wegen ihrer Studenteneigenschaft ohne Darlegung näherer Umstände ist unzureichend um eine Unzumutbarkeit zu begründen. LG Berlin, Urteil vom 19. August 1988, Az: 29 S 2/88

    Sofern der Vermieter behautet, der vom Mieter vorgestellte Nachmieter sei unzumutbar, trägt er die Beweislast. Das bedeutet, das der Vermieter in einem Mietrechtsprozess den Beweis erbringen muss, und den Rechtstreit verliert, falls er ihm dies nicht gelingt. (LG Berlin siehe oben). Zum Nachmieter allgemein siehe >>> Nachmieter