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Das moderne deutsche Mietrecht des BGB

    Das deutsche Mietrecht:

    Die Rechte der Vermieter und Mieter sind bundeseinheitlich im BGB §§ 535 ff gesetzlich geregelt. Das erste Bundesmietengesetz stammt aus dem Jahr 1955. In der ersten Nachkriegsjahren war Wohnraum in Deutschland außerordentlich knapp. Daher enthielt das Gesetz unter anderem auch eine strenge Mietpreisbindung. Daneben gab früher es eine Reihe von Ländergesetzen, die unter anderem schon recht weit gehende Mieterschutzvorschriften enthielten.

    Die Gesetze bestanden zum Teil noch bis in die späten 60er und 70er Jahre, wurden aber zwischenzeitlich sämtlich aufgehoben und durch das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit seinen umfangreichen modernen Regelungen zum Mietrecht ersetzt. Die letzte umfangreiche Reform im Mietrecht gab es zum 1. November 2001.

    Eine Art der Mietpreisbindung hat sich in den Gesetzen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues erhalten. Insoweit gibt es auch weiterhin ein nicht einheitliches Mietrecht, insbesondere im Hinblick auf die Förderprogramme für Wohnungsbau, die je nach Bundesland verschieden sein können.

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