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Mieterhöhung nach Modernisierung

    Mieterhöhung nach Modernisierung

    Das Mietrecht gestattet es dem Vermieter die Jahresmiete um höchstens 11 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten zu erhöhen ( § 559 Abs 1 BGB ).
    Voraussetzung ist, dass es sich tatsächlich um eine Modernisierung und nicht nur um eine Maßnahme der regulären Instandhaltung gehandelt hat. Instandhaltungskosten sind solche Kosten, die für die Erhaltung der Immoblie laufend aufgewendet werden müssen. Vielfach trifft man in der Praxis „Mischformen“ an, d.h. eine Instandsetzung ist zugleich auch mit einer Modernisierung verbunden usw.. Alle Einzelheiten dazu unter >>> Modernisierung.

    Auch für eine Erhöhung der Miete nach Modernisierung ist ein wirksames Mieterhöhungsverlangen sowie eine wirksame Vorankündigung der Modernisierung erforderlich. Unter anderem muss der Vermieter die entstandenen Kosten in seinem Mieterhöhungsverlangen darlegen. Alle Einzelheiten dazu siehe unter >>> Modernisierung.

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    Mietrecht 05 2015 Mietrechtslexikon Mieterhöhung nach Modernisierung