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Mietzahlungspflicht trotz Zuweisung der Wohnung durch das Familiengericht

    Mietzahlungspflicht trotz Platzverweis durch das Familiengericht

    Wird der Mieter, der mit der Ehefrau gemeinsam die Wohnung angemietet hat, im Zuge des Gewaltschutzgesetzes der Wohnung verwiesen und ordnungsbehördlich in eine öffentliche Unterkunft eingewiesen, ändert sich nicht sein Status als Mieter der Ehewohnung. Der Vermieter kann ihn aus dem Mietvertrag in Anspruch nehmen. AG Ludwigsburg, Urteil vom 27.08.2004, 10 C 1517/04 WuM 2004, 608, Heft 10.

    Der Vermieter nahm den aus der Wohnung verwiesenen Mieter auf rückständige Mieten und die Kosten des vorbereiteten Räumungsrechtsstreits gegenüber der Ehefrau in Anspruch.

    Das Gericht hält fest, daß der Platzverweis die Mietereigenschaft des Beklagten nicht berührt und er weiterhin verpflichtet bleibt, Miete zu zahlen, weil er als Gesamtschuldner haftet. Der Mieter haftet auch dafür, dass der Vermieter eine Räumungsklage gegen die in der Wohnung verbliebene und zahlungsunfähige Ehefrau in Auftrag gibt. Grundsätzlich gilt, dass alle Umstände, die in den Risikobereich des Mieters fallen nicht zu einer Beendigung der Mietzahlungspflicht führen (BGH NJW RR 1991,267)

    02/2015 Mietrechtslexikon