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Ersatz des Schließzylinders durch Mieter

    Schließzylinder an der Wohnungseingangstüre

    Die Kosten des Austausches des Schließzylinders der Wohnungseingangstür sind jedenfalls dann vom Mieter zu ersetzen, wenn die Gefahr eines Mißbrauchs aufgrund seiner Erklärungen über den nicht zurückgegebenen Schlüssel vom Vermieter nicht ausgeschlossen werden kann.

    LG Berlin 64. Zivilkammer, Urteil vom 11. Juli 2000, Az: 64 S 79/00 Quelle: Grundeigentum 2000, 1185