Umfasst der Mietvertrag auch die Nutzung des Gartens (ohne Einschränkungen) so ist der Wohnungsmieter grundsätzlich dazu berechtigt, den in dem mitvermieteten Garten gelegenen Brunnen zu benutzen. Der Vermieter ist weder dazu berechtigt, den Brunnen zu verschließen, noch kann er dem Mieter die Wasserentnahme daraus verwehren. AG Görlitz Urteil v. 26.4.2004- 2C 0727/03 WM 2004, 600.
Mietrecht 11-2012 Mietrechtslexikon
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Betriebskostenabrechnung bei gewerblicher Nutzung Die Probleme bei einer gemischt gewerblichern und privaten (als Wohnraum) Nutzung. Bei Geschäftsraummietverhältnissen gilt § 556 BGB nicht. Daher können bei solchen gewerblichen Objekten zum Beispiel auch Verwaltungskosten auf die gewerblichen Mieter umgelegt werden, was ansonsten mietrechtlich nicht zulässig ist. Sofern sich in einem Gebäude sowohl…
Mietrecht: Die Nutzung des Balkons Nach den Grundsätzen im Mietrecht dürfen durch die Nutzung des Balkon nicht die Belange anderer Mieter mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Unwesenliche Beeinträchtigungen müssen die Mieter gegenseitig akzeptieren. Ein gewisses Maß an Toleranz ist also immer erforderlich. Das Teppichklopfen, Ausschütteln von Decken, Blumengießen und alle…
1. Öffentlich rechtliche Beschränkungen der Nutzung: Die Nutzung eines Tiegaragenstellplatzes kann durch ordnungspolizeiliche Vorschriften oder auch durch nur das spezielle Bauwerk betreffende (Bau-)Auflagen beschränkt sein. Der Nutzer muss solche Vorschriften beachten, Vermieter sind verpflichtet, Ihre Mieter zur Einhaltung solcher Nutzungsregeln für Tiefgaragenplätze anzuhalten. Die staatlichen Ordnungsämter sind verpflichtet die Einhaltung…
Schließzylinder an der Wohnungseingangstüre Die Kosten des Austausches des Schließzylinders der Wohnungseingangstür sind jedenfalls dann vom Mieter zu ersetzen, wenn die Gefahr eines Mißbrauchs aufgrund seiner Erklärungen über den nicht zurückgegebenen Schlüssel vom Vermieter nicht ausgeschlossen werden kann. LG Berlin 64. Zivilkammer, Urteil vom 11. Juli 2000, Az: 64 S…
Betriebskostenabrechnung und Nebenkostenabrechnung Übersicht über die im Mietrechtslexikon verfügbaren Dokumente Links Checkliste und Prüfschema zur Betriebskostenabrechnung (Dateiformat .pdf Acrobat Reader) Checkliste Vorauszahlungen - Verletzung der vorvertraglichen Aufklärungspflicht durch Vermieter (BGH 2004) Aufklärung Mietrechtliche Erläuterungen und Hinweise zur Abrechnung Erläuterung Die Betriebskostenpauschale (nicht Betriebskostenvorauszahlung) Betrko-pauschale Formelle Anforderungen an die Abrechnung. Das…
Mietrecht, Beseitigung eines Wespennestes Ein Wohnungsmieter ist auch ohne Rücksprache mit dem Vermieter berechtigt, Wespennester unter dem Dach durch die Feuerwehr beseitigen zu lassen. Denn das Vorhandensein von Wespennestern stellt für die Hausbewohner eine nicht unerhebliche Gefahr dar, die sofort beseitigt werden darf. Hinsichtlich der entstehenden Kosten steht dem Mieter…
Mietrecht: Styropordecke Der Mieter ist zur Entfernung einer ohne Genehmigung angebrachten Styropordecke und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet. Alleine schon der Verdacht, daß es durch die Anbringung von Styropordecken zu Schimmelbildungen kommen kann, reicht aus, um ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Entfernung einer solchen Decke zu begründen. Zum…