Mietrecht MIETRECHTSLEXIKON
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Mietrecht: Doppelvermietung

Es kann vorkommen, dass der Vermieter ein und dieselbe Wohnung mehrfach vermietet. In diesem Fall hat jeder Mieter Anspruch auf Überlassung der Wohnung, jedoch kann nur einer die Wohnung bewohnen. Rechtlich ist der Mieter geschützt, der zuerst den rechtmäßigen Besitz an der Wohnung erlang, also die Wohnungsschlüssel erhält und einzieht.
Die anderen Mieter, die nun nicht mehr einziehen können, haben gegen den Vermieter Anspruch auf Ersatz des ihnen entstandenen Schadens (z.B. eine höhere Miete für die Ersatzwohung, vorübergehender Aufenthalt im Hotel, Möbeleinlagerung, Umzugskos-ten; OLG Schleswig MDR 2000, 1428; OLG Köln WM 98, 602).

Mietrecht 04 - 2004 Mietrechtslexikon Mietrecht