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Mietrecht: Doppelvermietung Es kann vorkommen, dass der Vermieter ein und dieselbe
Wohnung mehrfach vermietet. In diesem Fall hat jeder Mieter Anspruch auf Überlassung
der Wohnung, jedoch kann nur einer die Wohnung bewohnen. Rechtlich ist der
Mieter geschützt, der zuerst den rechtmäßigen Besitz
an der Wohnung erlang, also die Wohnungsschlüssel erhält und einzieht.
Mietrecht 04 - 2004 Mietrechtslexikon Mietrecht |
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