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Mietrecht: Holzpaneele, Decken- und Wandvertäfelungen Abschleifen, Grundieren und Lasieren der Holzpaneele von Decken- und Wandvertäfelungen sind keine Schönheitsreparaturen, denn solche Arbeiten gehen weit über das hinaus, was mit einem Streichen von Tapeten und Wänden verbunden wäre. Derartige Arbeiten können daher nicht formularmäßig im Mietvertrag auf den Mieter abgewälzt werden. LG Marburg 5. Zivilkammer, Urteil vom 12. April 2000, Az: 5 S 58/00 Quelle: ZMR 2000, 539-541 Auch die formularmäßige (Mietvertrag) Bestimmung, daß Türen und Fenster in Küche, Bad und Toilette alle 3 Jahre und in den übrigen Räumen alle 5 Jahre gestrichen werden müssen, stellt jedenfalls dann eine unangemessene und deshalb unwirksame Benachteiligung des Mieters iSd § 307 BGB dar, wenn die Fristen absolut feststehen sollten. Mietrecht 04 - 2004 Mietrechtslexikon |
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