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Betriebskostenüberprüfung
Betroffenen Wohnung: Wohnung Nr. (**) in der *** Straße
Sehr geehrter **Vermieter,
ihre Nebenkostenabrechnung vom **** (Datum) haben wir/ich** erhalten.
Da es sich bei den Nebenkosten nicht gerade um unwesentliche Bagatellbeträge
handelt, habe ich**wir die Abrechnung zunächst vollständig
überprüft, und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:
*** Hinweis: bitte jeweils die Einwendungen gegen die Abrechnung (Hausmeister,
Verwaltungskosten und Dachrinnenreinigung wurden nur besipielshaft im
Brief eingesetzt!) konkret beschreiben. Nachfolgend zwei Formulier-ungen
als Vorlage:
***Mietrechtlich bin ich**wir nur dazu verpflichtet, die Kostenpositionen
zu bezahlen deren Übernahme durch mich**uns im Mietvertrag konkret
vereinbart ist.
In unserem Mietvertag vom ***** (Datum) sind die Kosten für den
Hausmeister, den Aufzug und die Gartenpflege nicht aufgeführt,
dennoch sind diese Kostenpositionen aber in der Abrechnung enthalten
und auf mich/uns** umgelegt worden. Da insoweit keine vertragliche Vereinbarung
vorliegt, sind wir zur Kostenübernahme nicht verpflichtet und lehnen
diese ab.
***In Ihrer Abrechnung ist der Punkt Verwaltungskosten und Dachrinnenreinigung
enthalten. Der Gesetzgeber erlaubt die Überwälzung der Verwaltungskosten
auf die Mieter jedoch ausdrücklich nicht. Hinsichtlich der Kosten
für die Dachrinnenreinigung ist es so, dass diese Kosten allgemein
als Instandhaltungskosten anzusehen sind, die gleichfalls nach dem Willen
des Gesetzgebers nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Im
übrigen ist die Position Dachrinnenreinigung auch nicht ausdrücklich
im Mietvertrag genannt.
Somit liegt eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung
für die Abrechungsperiode (***Datum) nicht vor. Der entsprechende
mit Ihrer Abrechnung geforderte Nachzahlungsbetrag ist deshalb nicht
auch nicht fällig.
Ich bitte darum, möglichst kurzfristig eine neue ordnungsgemäße
Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Sollte ich nach Ablauf von 4
Wochen keine neue Abrechnung erhalten, behalte ich vor, die zu leistenden
Vorauszahlungen entsprechend zu kürzen bzw. eine möglich Überzahlung
zurück zu fordern.
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