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Sehr geehrter **Mieter,
leider sehen wir/ich*** mich gezwungen, das mit Ihnen am *** (Datum
Mietvertrag) geschlossene Mietverhältnis über die Wohnung
(*** Beschreibung der Wohnung) ordnungsgemäß unter Einhaltung
der gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächzulässigen
Termin, also dem ........ (*** Datum) zu kündigen.
Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs, § 573 Abs.
2 Nr. 2 BGB. Ich benötige die Wohnung von ca. *** qm für
// Sachverhalt genau detailiert darlegen!// zum Beispiel
:
meine 24-jährige Tochter, die bisher in der elterlichen Wohnung
bei uns wohnte, inzwischen aber ihre Ausbildung abgeschlossen hat
, berufstätig ist und beabsichtigt nunmehr einen eignen Hausstand
zu gründen.
//wichtig!// Eine Alternativwohnung, die ich Ihnen anbieten könnte
habe ich leider nicht zur Verfügung //
//wichtig! zwingend vorgeschrieben://
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie der Kündigung gemäß
§ 574 BGB widersprechen können. Ein etwaiger Widerspruch
muss spätestens zwei Monate vor Beendigung mir **uns gegenüber
schriftlich erklärt werden. Die Gründe für den Widerspruch,
in welchen sie eine nicht zu rechtfertigende Härte sehen, bitte
ich mir im Einzelnen darzulegen und zu begründen.
Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt
hinaus widerspreche ich**wir bereits jetzt.
Ich**wir bitten darum, die Wohnung spätestens bis zum Ablauf
der Kündigungsfrist zu räumen.
//Renovierung je nach Mietvertrag ergänzen//
Nach dem Mietvertrag sind Sie verpflichtet, Schönheitsreparaturen
auszuführen. Ich/wir** bitten darum, dies pünktlich bis
zum Auszug zu erledigen, so dass Sie uns/mir** die Wohnung dann
einschließlich sämtlicher Wonungs- und Haustürschlüssel
fristgerecht spätestens zum Ablauf der Kündigungsfrist
übergeben können. Ich weise Sie darauf hin, dass ich/wir**
gemäß § 546 a BGB berechtigt sind, im Falle einer
verspäteten Rückgabe als Entschädigung die weitere
Zahlung der vereinbarten Miete verlangen können.
Sollten die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen
nicht erbracht werden, müssten wir/ich** diese auf Ihre Kosten
durch einen Fachhandwerker ausführen lassen.
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