MIETRECHTSLEXIKON www.mietrechtslexikon.de - Das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht - Mietrecht: Ölofen, Einzelöfen Das Amtsgericht Tostedt hat sich über eine mit Ölöfen beheizte Wohnung geäußert, und dürfte mit dieser Meinung nicht alleine dastehen: Danach entspricht einen Wohnung nicht den heutigen Vorstellungen an angemessenen und menschenwürdigen Wohnraum, wenn von 3 Zimmern lediglich ein Zimmer durch einen Ölofen zu beheizen ist. Ob dieses Zimmer dadurch ausreichend warm war, kann letztlich dahingestellt bleiben. Denn zumindest die übrigen beiden Zimmer hatten keine Heizmöglichkeit, was dem heutigen Wohnstandard mit Sicherheit nicht entspricht. Es besteht im Mietrecht kein grundsätzlicher Anspruch des Mieters auf Modernisierung der Wohnung insoweit, dass der Vermieter verpflichtet ist, die Wohnung jeweils auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Sofern die Wohnung heutige Grundstandards nicht einhält und der Mieter von sich aus auf eigene Kosten eine Modernisierung anbietet, hat er einen mietrechtlichen Anspruch darauf, diese Arbeiten auch durchzuführen. AG Tostedt, Beschluß vom 16. März 2000, Az: 18 C 102/98 . Ein weiteres beispielhaftes Gerichtsurteil dazu: Der Vermieter ist nur zur Instandhaltung der Öfen im Rahmen seiner allgemeinen Instandhaltungspflicht verpflichtet. Dazu gehört insbesondere, dass die Öfen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik einwandfrei funktionieren.
Mietrecht 03 - 2005 Mietrechtslexikon |