Zum Inhalt springen

Begriff einer Nissenhütte und Bunkerwohnung

    Mietrecht: Nissenhütte, Bunkerwohnung

    Eine Nissenhütte ist eine nach dem englischen Offizier P.N. Nissen benannte halbrunde Wellblechbaracke (Quelle: Duden Die deutsche Rechtschreibung). Die Bunkerwohnung eine zur Wohnung umgebauter Bunker.

    Der Begriff der „Nissenhütte“ oder auch „Bunkerwohnung“ wurde z.B. auch im ersten deutschen Bundesmietengesetz (1955) verwendet (das Gesetz wurde 1960 aufgehoben). >>> siehe Bundesmietgesetz.

    In der ersten Nachkriegsjahren war Wohnraum in Deutschland außerordentlich knapp. Daher enthielt das Gesetz unter anderem auch Definitionen besonderer Behausungen, die heute zur Benutzung für Wohnzwecke nicht mehr zulässig wären. Unter einer „Nisse“ versteht man das Ei einer Laus (z.B. Kopflaus).

    Das Bundesbaugesetz und die Baugesetze der Länder enthalten heute genaue Vorschriften darüber, welche Anforderungen an den Bau von Wohnraum zu stellen sind. Werden diese Vorschriften von den Bauherrn nicht beachtet, ist das Vorhaben – als Wohnraum – nicht genehmigungsfähig.

    Mietrecht 12- 2012 Mietrechtslexikon