MIETRECHTSLEXIKON www.mietrechtslexikon.de - Das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht - Was genau bedeutet "besenrein" im Mietrecht? Der BGH( Urteil vom 28. Juni 2006 Az. VIII ZR 124/05) hat sich jetzt der Frage angenommen: Besenrein bedeutet, dass nur grobe Verschmutzungen zu beseitigen sind. Was genau "grobe Verschmutzungen sind, läßt der BGH in seinem Urteil aber offen. Zum Umfang der Reinigungspflicht wenn die Wohnung "besenrein" übergeben werden soll kann jedoch aus dem Urteil des BGH folgendes entnommen werden: 1. Ist ein Mieter verpflichtet, die Wohnung bei seinem Auszug "besenrein" zu hinterlassen, bedeutet dies, daß er die Wohnung ordentlich durchkehren und grobe Verschmutzungen beseitigen muß. Dübellöcher sind nicht zu verschließen - Die Mieterin hatte 74 Löcher gebohrt, was zum Teil notwendig war, um die Vorhänge zu befestigen (AG Miesbach, Urteil vom 7. Juli 1992, Az: 3 C 45/92). Das Streichen eines Zimmers in einem Orangeton stellt keine Beschädigung der Mietsache dar. Dieser Anstrich ist deshalb nicht zu entfernen wenn nur "besenreine" Rückgabe zu erfolgen hat. (AG Miesbach, Urteil vom 7. Juli 1992, Az: 3 C 45/92) WuM 1992, 603) Andere exzentrische Farbgebungen können aber durchaus auch als Beschädigung des Mietobjektes angesehen werden. Nikotinablagerungen durch Rauchen sind nur dann zu beseitigen (LG Saarbrücken, Urteil vom 25. Juli 1997, Az: 13 B S 87/97), wenn das Rauchen in der Wohnung im Mietvertrag verboten war (BGH a.a.O.). In jedem Fall nicht "besenrein" ist eine Wohnung dann, wenn im Ofen eine Pizza zurückgelassen wird.
Mietrecht 09/2006 Mietrechtslexikon |