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Der deutsche Einheitsmietvertrag

    Im Jahr 1934 wurde der Deutsche Einheitsmietvertrag von den Spitzenverbänden der Hausbesitzer und den Mieterverbänden erarbeitet. In dieser Form gibt es den „Deutschen Einheitsmietvertrag“ aber schon seit Jahrzehnten nicht mehr. Dennoch bürgerte sich der Begriff „Einheitsmietvertrag“ ein und fand weite Verbreitung. Der Begriff „Einheitsmietvertrag“ ist nicht geschützt, er wird deshalb verbreitet von Verlagen als Titel für entsprechend vorgedruckte Mietvertragsformulare verwendet. Die Erarbeitung eines neuen Vertragsmusters durch die Spitzenverbände auf Basis des seit 2002 geltenden neuen Mietrechtes scheiterte am Widerstand der Spitzenverbände der Haus- und Grundbesitzer. Vor der unbesehenen Verwendung solcher Vordrucke wird gewarnt. Oft werden uralte Formulare, die der Einzelhandel noch auf Lager hat zu Kauf angeboten, obwohl die Vordrucke in keiner Weise mehr der neuen Gesetze und der Rechtsprechung entsprechen. Solche Verträge taugen allenfalls noch als Briefpapier.