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MIETRECHTSLEXIKON Das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht - Übersicht zum Thema Mietminderung Zu Einzelfragen (einzelnen Mängeln) muss unter den entsprechenden Schlagworten nachgeschlagen werden. Zum Beispiel "Schimmel" für Wohnungsmängel durch Schimmel. Grundsatz: Solange ein Mangel an der Wohnung besteht, ist der Mieter nicht verpflichtet, die volle Miete zu bezahlen. Er ist jedoch verpflichtet, eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten (gilt auch für gewerbliche Räume) ( § 536 Abs 1 Satz 2 BGB).
So sollten Sie bei der Berechnung einer Minderung bzw. wenn Sie als Vermieter einen Minderungsbetrag überprüfen wollen vorgehen: |
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| Prüfungsschritte | |
| Schritt 1: Prüfen Sie, ob die gesetzlichen Vorraussetzungen für eine Mietminderung bei Ihnen vorliegen. Die dafür notwendigen Infos erhalten bei "Erläuterungen". >>>Minderung | |
| Schritt 2 : Errechnen Sie die mögliche Mietminderung oder kontollieren Sie eine Minderung Ihres Mieters in Ihrem individuellen Fall mit dem online Rechenprogramm. Und drucken das Ergebnis aus. >>>Rechner | |
| Schritt 3: Machen Sie eine "Gegenprobe" Ihres Ergebnisses mit unserer Liste und den dort veröffentlichten 50 Gerichtsurteilen - suchen sie einen vergleichbaren Fall. Wenn Sie keinen Fall finden können, dann fragen Sie gratis bei der Redaktion an - schildern Sie Ihren Fall möglichst genau. >>>Tabelle | |
Schritt 4: Ein fertig vorbereitetes professionelles Schreiben an Ihren Vermieter liegt für Sie bereit. Sie können das Schreiben individuell am Bildschirm ausfüllen, und danach ausdrucken. Sie brauchen danach das Schreiben nur noch abzuschicken. Mietrecht 02 - 2012 Mietrechtslexikon >>>Schriftsatz |
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