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Die rechtliche Bedeutung des Samstags bei juristischen Fristberechnungen

    Samstag oder Sonnabend – Bedeutung bei Fristberechnungen

    Eine Wohnraumkündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573 Abs 2 b BGB). Es besteht also eine gesetzliche „Karenzzeit“ von 3 Werktagen. Um wirksam zu sein, muss eine Kündigung spätestens am letzten Tag der Karenzzeit zugehen, Sonn- und Feiertage sind keine Werktage.

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27.04.2005 – VII ZR 206/04 der von vielen namhaften juristischen Kommentierungen vertretenen Ansicht, der Samstag sei kein Werktag mehr und einem Sonn- oder Feiertag gleichzustellen ein Ansage erteilt. Dieser Tag sei zwar in weiten Teilen der Privatwirtschaft und der Verwaltung arbeitsfrei und diene der Freizeitgestaltung, nach dem gesetzlichen und dem allgemeinen Sprachgebrauch sei jedoch auch der Samstag ein Werktag, so die Bundesrichter in einer sehr ausführlich begründeten Entscheidung.

    Mietrecht 08-2012 Mietrechtslexikon