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MIETRECHTSLEXIKON www.mietrechtslexikon.de - Das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht - Mietrecht: Haushaltsmaschinen (Staubsauger, Spülmaschine, Waschmaschine) Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 22. Januar 2003, Az: VIII ZR 244/02 sehr eindeutig zur Frage der Lärmbelästigung durch Wohngeräusche im Mietrecht geäußert. Danach sind die normalen Wohngeräusche anderer Mieter sind in einem Mietshaus hinzunehmen; Grundsätzlich sind Geräusche von Haushaltsmaschinen
wie Staubsauger oder Wasch- und Spülmaschinen, die ein Mitmieter unter
Berücksichtigung der gebotenen Rücksichtnahme benutzt, kein Mangel,
der zu einer Mietminderung berechtigt. Solche Geräusche sind hinzunehmen.
Hinsichtlich der zeitlichen Grenzen ist auf die tatsächliche Geräuschbelästigung
abzustellen.: Auf jeden Fall ist die Nachtruhe an allen
Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten.Landgericht Frankfurt (
Urteil vom 12. Oktober 1989 , Az: 2/25 O 359/89 ). Führen die mit der Waschmaschinenbenutzung verbundenen Vibrationen auch dazu, daß in der Unterwohnung die Scheiben einer Küchenhängeleuchte in starke Schwingungen geraten, hat dies in der konstruktionsbedingten Bauart der Lampe zumindest eine Mitursache ( AG Mönchengladbach siehe vorstehend). Besondere Wohnsituationen, zum Beispiel in einem Altbau fordern von allen Mieters einerseits eine grössere Rücksichtnahme, andererseite aber auch eine größere Toleranz. Weitere Details siehe >>> Wasserschaden und Geschirrspülmaschine und Wasserschaden Mietrecht 09 - 2007 Mietrechtslexikon |