Der BGH (Urteil vom 28. Juni 2006 Az. VIII ZR 124/05) hat sich jetzt der Frage angenommen: Besenrein bedeutet, dass nur grobe Verschmutzungen zu beseitigen sind. Was genau „grobe Verschmutzungen sind, läßt der BGH in seinem Urteil aber offen.
Zum Umfang der Reinigungspflicht wenn die Wohnung „besenrein“ übergeben werden soll kann jedoch aus dem Urteil des BGH folgendes entnommen werden:
1. Ist ein Mieter verpflichtet, die Wohnung bei seinem Auszug „besenrein“ zu hinterlassen, bedeutet dies, daß er die Wohnung ordentlich durchkehren und grobe Verschmutzungen beseitigen muß.
2. Fenster sind aber grundsätzlich nicht zu putzen, es sei denn, dass sich darauf grobe Verschmutzungen wie bspw. Kleberreste befinden. Der Umstand, dass die Fenster während der Mietzeit lange nicht geputzt wurden, ändert an dieser Beurteilung nichts; Spinnweben (auch im Keller) sind jedoch zu entfernen.
3. Unkrautbewuchs auf dem Balkon ist nicht zu entfernen, jedoch hat der Mieter den Balkon bspw. von einer Schmierschicht zu reinigen
Dübellöcher sind nicht zu verschließen – Die Mieterin hatte 74 Löcher gebohrt, was zum Teil notwendig war, um die Vorhänge zu befestigen (AG Miesbach, Urteil vom 7. Juli 1992, Az: 3 C 45/92).
Das Streichen eines Zimmers in einem Orangeton stellt keine Beschädigung der Mietsache dar. Dieser Anstrich ist deshalb nicht zu entfernen wenn nur „besenreine“ Rückgabe zu erfolgen hat. (AG Miesbach, Urteil vom 7. Juli 1992, Az: 3 C 45/92) WuM 1992, 603). Dieses Urteil ist recht zweifelhaft, denn allgemein werden excentrische Farbanstriche in Wohnungen als Beschädigung des Mietobjektes angesehen werden. Der Mieter ist berechtigt, für die Dauer des Mietverhältnis eine solche Farbgestaltung anzubringen, muss sie dann aber bei Beendigung des Mietverhältnisses auf seine Kosten wieder beseitigen.
Nikotinablagerungen durch Rauchen sind nur dann zu beseitigen (LG Saarbrücken, Urteil vom 25. Juli 1997, Az: 13 B S 87/97), wenn das Rauchen in der Wohnung im Mietvertrag verboten war (BGH a.a.O.).
Hinweis: Manche Gerichte sehen Nikotinablagerungen als Beschädigungen der Mietsache an, was nach der jüngsten Entscheidung des BGH ( Urteil vom 28. Juni 2006 Az. VIII ZR 124/05) jedoch nicht mehr zu vertreten sein dürfte. Hat der Mieter allerdings gegen ein bestehendes Rauchverbot verstoßen, dann sind Nikotinablagerungen von ihm restlos beim Auszug zu beseitigen, auch wenn der Mieter im konkreten Fall nur eine „besenreine“ Rückgabe schuldet. Siehe dazu auch >>> Rauchen.
In jedem Fall nicht „besenrein“ ist eine Wohnung dann, wenn im Ofen eine Pizza zurückgelassen wird.
Einrichtungen, mit denen der Mieter das Mietobjekt ausgestattet hat (Beispiele: Markise, Fernsehantenne, Einbauküche) muss der Mieter, sofern keine Übernahme durch den Vermieter erfolgt entfernen und den früheren Zustand (vor dem Einbau) wieder herstellen.
Mietrecht 09/2014 Mietrechtslexikon
7 weitere wichtige Themen für Mieter und Vermieter:
Mietrecht : Abdingbarkeit Der juristische Fachbegriff der Abdingbarkeit lässt sich am einfachsten an einem Beispiel erklären: Bei einem unbefristeten Wohnungsmietvertrag kann der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Das regelt § 558 BGB (nur als Beispiel). Die Regelung ist nicht abdingbar, wie die meisten anderen gesetzlichen Regelungen über…
Bedeutung von Energieausweis und Energiepass für Mieter Gemäß § 16 der Energieeinsparverordnung (EnEv) muss sich der Bauherr und Eigentümer eines Gebäudes bei der Errichtung einen "Energieausweis" ausstellen lassen (vgl § 16 Abs. 1 EnEv). Entsprechendes gilt bei Änderungen an einem bestehenden Gebäude oder wenn die Nutzfläche um mehr als 50%…
Sonntag, gesetzliche Feiertage Im Hinblick auf Wohngeräusche wird im Mietrecht zwischen Werktagen und Sonn- bzw Feiertagen kein Unterschied gemacht. Gerade und besonders an Wochenenden ist die Wohnung schließlich "zum wohnen" da. Es gibt insoweit keine besondere "Sonntagsruhe" - anders jedoch für Lärmquellen außerhalb des Hauses (siehe unten). Die Nachtruhe ist…
Mietrecht - Renovierungspflicht bei Mietende Was ist eine "Komplettrenovierung"? OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 - 2 U 46/12 1. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass der Mieter bei Mietende zu einer "fach- und sachgerechten Komplettrenovierung auf seine Kosten" verpflichtet ist, muss das Mietobjekt in einen Zustand versetzt werden, der…
Was ist ein Dauermietvertrag? Die gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen schließen seit etwa 1953 so genannte Dauermiet- bzw. Dauernutzungsverträge ab (nicht in allen Fällen). Den Mietern, die in der Regel auch an der Wohnbaugenossenschaft mit einem Genossenschaftsanteil beteiligt sein müssen, wird dann nicht nur ein Mietrecht sondern ein Dauernutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt.…
Mietrecht: Denkmalschutz Vorschriften des Denkmalschutzes können auch den Mieter betreffen. Wird ein Haus unter Denkmalsschutz gestellt, müssen grundsätzlich alle Veränderungen an den unter Denkmalschutz stehenden Teilen (auch im Innenraum) des Hauses genehmigt werden. Die Bauämter sind befugt, die Wohnung zu betreten um Überprüfungen vorzunehmen. Der Vermieter muss den Mieter vor…
Mietrecht : "Einschreiben" (Brief) Die Kündigung oder Abmahnungen sind nicht deshalb unwirksam, weil sie nicht mittels eingeschriebenen Brief verschickt wurden. Für Kündigungen ist die einfache >>> Schriftform ausreichend, ebenso für alle Abmahnungen. Bei Wohnraummietverträgen verstößt die Verpflichtung, mit eingeschriebenem Brief zu kündigen, als besonderes Zugangserfordernis gegen § 309 Nr 13…