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Mietrecht: Probleme mit dem Durchlauferhitzer

    Mietrecht: Durchlauferhitzer

    siehe auch >>> Boiler

    Ist die Wohnung noch mit einem Boiler (Warmwasserbereiter, Durchlauferhitzer) ausgestattet, was bei älteren Wohnungen noch häufig der Fall sein dürfte, so gehören diese Geräte zu den Installationen und damit zur Wohnung selbst. Treten Mängel an dem Gerät auf, so ist daher der Vermieter verpflichtet, das Gerät reparieren oder austauschen zu lassen ( § 535 Satz 2 BGB) (BGH WM 91, 381). Der Vermieter ist zur Neuanschaffung eines Wasserboilers verpflichtet, wenn eine Reparatur des defekten Boilers nicht mehr möglich ist. LG Nürnberg-Fürth 7. Zivilkammer, Urteil vom 30. September 1977, Az: 7 S 2687/77 Quelle: WuM 1979, 14-15

    Wartungs- u. Reinigungskosten können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden. Der Vermieter muß die wirtschaftliche Erforderlichkeit der Wartung eines Elektrodurchlauferhitzers darlegen, wenn er die Kosten auf den Mieter abwälzen will. AG Tiergarten, Urteil vom 7. März 1990, Az: 4 C 535/89 Quelle: MM 1991, 233.

    Wenn der Vermieter trotz Mängelanzeige und wiederholter Aufforderungen zur Instandsetzung des Durchlauferhitzers untätig geblieben ist, darf der Mieter bei der Mängelbeseitigung in Selbsthilfe sich auf das Urteil eines Fachmannes verlassen und das alte, nicht mehr ordnungsgemäß arbeitende Gerät, durch ein gleichwertiges neues Gerät ersetzen. LG Berlin 9. Zivilkammer, Urteil vom 9. November 1984, Az: 65 S 138/84 Quelle: Grundeigentum 1985, 309-309. Dem Mieter steht aber kein Anspruch auf Ersatz der Verauslagten Kosten dann zu, wenn sich der Vermieter nicht in Verzug befunden hat. AG Wuppertal, Urteil vom 28. Januar 1987, Az: 95 C 638/86 Quelle: DWW 1988, 211-211

    Duldung des Austauschs eines Durchlauferhitzers

    Der Austausch eines mit Gas betriebenen Durchlauferhitzers durch ein elektrisches Gerät muß vom Mieter nicht geduldet werden. LG Berlin 61. Zivilkammer, Beschluß vom 27. Januar 2000, Az: 61 T 3/00 Quelle MM 2000, 131.

    Mietrecht 04 – 2012 Mietrechtslexikon