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Mietrecht: zur Benutzung von Haushaltsgeräten

    Mietrecht: Haushaltsmaschinen (Staubsauger, Spülmaschine, Waschmaschine)

    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 22. Januar 2003, Az: VIII ZR 244/02 sehr eindeutig zur Frage der Lärmbelästigung durch Wohngeräusche im Mietrecht geäußert. Danach sind die normalen Wohngeräusche anderer Mieter sind in einem Mietshaus hinzunehmen;

    Grundsätzlich sind Geräusche von Haushaltsmaschinen wie Staubsauger oder Wasch- und Spülmaschinen, die ein Mitmieter unter Berücksichtigung der gebotenen Rücksichtnahme benutzt, kein Mangel, der zu einer Mietminderung berechtigt. Solche Geräusche sind hinzunehmen. Hinsichtlich der zeitlichen Grenzen ist auf die tatsächliche Geräuschbelästigung abzustellen.: Auf jeden Fall ist die Nachtruhe an allen Tagen von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr einzuhalten.Landgericht Frankfurt ( Urteil vom 12. Oktober 1989 , Az: 2/25 O 359/89 ).
    Ein Unterlassungsanspruch kann allenfalls dann gegeben sein, wenn die Benutzung von Haushaltsmaschinen den gebotenen Rahmen und das übliche Maß übersteigt. AG Mönchengladbach-Rheydt, Urteil vom 15. Oktober 1993, Az: 20 C 363/93. Wenn der Mieter der Oberwohnung zweimal wöchentlich seine Waschmaschine benutzt, hält sich diese Benutzung im Rahmen des üblichen, so daß die damit verbundenen Geräusche und Vibrationen (der Küchendecke in der darunterliegenden Wohnung) keinen Mangel im Hinblick auf die Gebrauchstauglichkeit der darunterliegenden Wohnung darstellt.

    Führen die mit der Waschmaschinenbenutzung verbundenen Vibrationen auch dazu, daß in der Unterwohnung die Scheiben einer Küchenhängeleuchte in starke Schwingungen geraten, hat dies in der konstruktionsbedingten Bauart der Lampe zumindest eine Mitursache ( AG Mönchengladbach siehe vorstehend). Besondere Wohnsituationen, zum Beispiel in einem Altbau fordern von allen Mieters einerseits eine grössere Rücksichtnahme, andererseite aber auch eine größere Toleranz.

    Weitere Details

    siehe >>> Wasserschaden und Geschirrspülmaschine und Wasserschaden

    Mietrecht 09 – 2012 Mietrechtslexikon