Mietrecht MIETRECHTSLEXIKON
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Mietrecht: Haltung eines Wachhundes

1. Ist dem Mieter die Tierhaltung eines Wachhundes vom Vermieter erlaubt worden, so umfaßt die Erlaubnis auch einen neu angeschafften Wachhund nach mehrjähriger Unterbrechung der Tierhaltung.

2. Auf einsam gelegenem Wohngrundstück umfaßt der Wohngebrauch die Tierhaltung eines Wachhundes in der Wohnung. AG Neustrelitz, Urteil vom 27. Oktober 1994, Az: 2 C 436/94

Mietrecht 03 - 2004 Mietrechtslexikon