Mietrechtrechtliche Apsekte zum Thema:
Hahnenschrei, Krähen von Hähnen
Ausführlicher und intensiver, wie sich das Landgericht München mit dem besonderen mietrechlichen Lärmproblem des Krähens von Hähnen auseinandergesetz hat, kann man es kaum tun:
1. Maßstab für die Beurteilung der Wesentlichkeit einer Lärmbeeinträchtigung ist bei einem Wohngrundstück, ob von dem jeweiligen Umweltbewußtsein geprägten Empfinden eines Durchschnittsbenutzers das Wohnen an Annehmlichkeit verliert und der Grundstückswert dadurch gemindert wird (vergleiche BGH, 11. November 1983, V ZR 231/82, NJW 1984, 1242).
2. Bei Geräuschen ist entscheidend deren Lästigkeit, für die die Lautstärke nur eine Komponente darstellt, so daß es auf die Grenzwerte in Verwaltungsvorschriften wie TA Lärm bzw die VDI-Richtlinie 2058 bzw die Überschreitung des mittleren Schallpegels nicht maßgeblich ankommt (vergleiche BGH, 17. Dezember 1982, V ZR 55/82, NJW 1983, 751).
3. Eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne einer besonderen Lästigkeit ist anzunehmen, wenn ein Hahn mehrmals täglich plötzlich – mit dem daraus folgenden Erwartungseffekt – kräht und die besondere Modulation und Tonalität des Krähens so beschaffen sind, daß einzelne schrille Töne aus dem Spektrum herauszuhören sind und eine Lautstärke von weit über 70 dB (A) und damit eine Differenz von 20 bis 40 dB (A) zum Ruhepegel erreichen.
4. Bei der besonderen Lästigkeit des Krähens und besonderer Nähe des beeinträchtigten Grundstücks ist der Abwehranspruch des gestörten Grundstückseigentümers nicht auf bestimmte in der Gemeindesatzung festgelegte Ruhezeiten oder eine bestimmte Lautstärke zu beschränken
LG München I 30. Zivilkammer, Urteil vom 3. März 1989, Az: 30 O 1123/87
Im ländlichen Bereich darf ein Hahn grundsätzlich schon krähen. Nicht aber in Wohngebieten, hier kann frühmorgendliches bzw. nächtliches Krähen verboten werden. Gerichte können auch Zeiten festlegen, in denen der Hahen krähen darf d.h. ins Freie gelassen wird (OLG Hamm WM 90, 123).
Die Vorgehensweise des gestörten Mieters
Der Mieter kann unmittelbar gegen denjenigen vorgehen, der den Lärm verursacht, in diesem Fall also gegen den Halter des Tieres. Der Mieter kann jedoch auch von seinem Vermieter verlangen, dass dieser dafür sorgt, dass der Lärm aufhört. Hierzu ist der Vermieter im Mietrecht nach § 535 BGB verpflichtet, denn er muss die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Dazu gehört auch die Unterbindung von störenden Lärmquellen, unabhängig davon, ob der Lärm von außen kommt oder innerhalb des Hauses verursacht wird. Das gilt auch dann, wenn das mit hohen Kosten verbunden ist ( LG Hamburg WM 87, 272). Da Lärm einen Sachmangel der Wohnung darstellt, kann der Mieter die Miete auch kürzen. Siehe >>> Mietminderung
Was ist ein Dauermietvertrag? Die gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen schließen seit etwa 1953 so genannte Dauermiet- bzw. Dauernutzungsverträge ab (nicht in allen Fällen). Den Mietern, die in der Regel auch an der Wohnbaugenossenschaft mit einem Genossenschaftsanteil beteiligt sein müssen, wird dann nicht nur ein Mietrecht sondern ein Dauernutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt.…
Mietrecht: Container (- Recycling- Glascontainer) Lärm der von einem Glascontainer im Hof ausgeht, durch nach 22 Uhr (Werktags) und 20 Uhr (Sonn-u. Feiertags) eingeworfene Glasflaschen, stellt einen Wohnungsmangel dar. Der Mieter ist deshalb bei Vorliegen aller weiteren Anspruchvorausetzungen die Miete zu mindern. Siehe >>> Mietminderung. In diesen Fällen sollte man…
Mietrecht - Renovierungspflicht bei Mietende Was ist eine "Komplettrenovierung"? OLG Frankfurt, Urteil vom 21.06.2012 - 2 U 46/12 1. Haben die Parteien eines Gewerberaummietvertrags vereinbart, dass der Mieter bei Mietende zu einer "fach- und sachgerechten Komplettrenovierung auf seine Kosten" verpflichtet ist, muss das Mietobjekt in einen Zustand versetzt werden, der…
Mietrechtliche Betrachtung der Dienstwohnung Umgangssprachlich werden häufig Werkswohnungen oder überhaupt Wohnungen, die vom Arbeitsgeber gemietet werden als "Dienstwohnung bezeichnet. Bei einer Dienstwohnung handelt es sich im engeren juristischen Sinn um eine Wohnung, die Inhabern öffentlicher Ämter (Beamten) in der Nähe ihrer Dienststelle unter ausdrücklicher Bezeichnung als Dienstwohnung zugewiesen worden sind.…
Die Ruhezeit im Mietrecht In Deutschland gilt in aller Regel als allgemeine Ruhezeit im Mietrecht täglich die Zeit von 20-7 Uhr und 13-15 Uhr so auch der Bundesgerichtshof (BGH V ZB 11/98). Nachtruhe » Nachtzeit (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr). Auf Straßenfesten und Jahrmärkten muss nach älteren Urteilen der Lärm…
Mietrecht: Denkmalschutz Vorschriften des Denkmalschutzes können auch den Mieter betreffen. Wird ein Haus unter Denkmalsschutz gestellt, müssen grundsätzlich alle Veränderungen an den unter Denkmalschutz stehenden Teilen (auch im Innenraum) des Hauses genehmigt werden. Die Bauämter sind befugt, die Wohnung zu betreten um Überprüfungen vorzunehmen. Der Vermieter muss den Mieter vor…
Mietrecht: Studenten als Nachmieter Allein die sofortige pauschale Ablehnung von Nachmietern nur wegen ihrer Studenteneigenschaft ohne Darlegung näherer Umstände ist unzureichend um eine Unzumutbarkeit zu begründen. LG Berlin, Urteil vom 19. August 1988, Az: 29 S 2/88 Sofern der Vermieter behautet, der vom Mieter vorgestellte Nachmieter sei unzumutbar, trägt er…