|
Mietrecht MIETRECHTSLEXIKON Das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht Mietrecht: Dachgeschossausbau Nach §
554 Abs 1 BGB sind Mieter verpflichtet, alle Baumaßnahmen zu dulden,
die der Schaffung von neuem Wohnraum dienen. Im Rahmen einer >>>
Teilkündigung hat der Vermieter die Möglichkeit bisher nicht
als Wohnraum genutzte Flächen, die zusammen mit anderen Wohnungen mitvermietet
sind, insoliert zu kündigen. Der Vermieter kann daher ein bisher z. B.
als Trockenboden oder Speicher genutztes Dachgeschoss kündigen um es
als Wohnung auszubauen. Mietrecht 08 - 2011 Mietrechtslexikon |